Betreff
Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen
Vorlage
0453/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seit dem 01.12.2021 können Kommunen Kompensationsleistungen (Billigkeitsleistungen) für ausgebliebene Investitionen in den Klimaschutz durch die Corona-Pandemie beantragen. 35 Millionen Euro werden gemäß einem Verteilungsschlüssel vorgehalten. Berechnung der Pauschale pro Kommune (50% nach Einwohnerzahl, 50 % nach Gemeindegebiet). Für die Stadt Brakel stehen 104.954,92 € zur Verfügung.

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung vorgeschlagen:

Grundschule Hembsen Dachsanierung (80.000,00 €)

Ursprünglich sollten an der Grundschule Hembsen diverse energetische Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Jahre 2022 bis 2026 umgesetzt werden. Durch die Corona-Pandemie konnte dies nicht wie geplant erfolgen. So mussten zunächst Lüftungsanlagen installiert werden. Mit den Mitteln der Billigkeitsrichtlinie kann der Bauabschnitt „Dachsanierung“ noch in diesem Jahr umgesetzt und die Kosten zu 100 % abgedeckt werden.

 

Energetische Sanierung Straßenbeleuchtung (25.000,00 €)

Im Zuge der Umstellung der Straßenbeleuchtung sind in allen Ortsteilen der Stadt Brakel die Durchgangsstraßen auf LED-Beleuchtung umgestellt worden.

Im Bereich der Kernstadt sollen nun noch einige Straßenhauptzüge umgestellt bzw. vervollständigt werden. Hierbei handelt es sich um folgende Straßenzüge: Hembser Berg, Weitlandsweg und Berliner Straße (ca. 40 Leuchten). Die Kosten werden zu 100 % von der Billigkeitsrichtlinie gedeckt.

 

Rahmenbedingungen:

·           Die Anträge müssen bis zum 30.06.2022 bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden.

·           Durchführungszeitraum bis 31.12.2022.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die Mittel für die Maßnahmen wie vorgestellt im Rahmen der Billigkeitsrichtlinie beantragt werden.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: