a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der
Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.09.2020 beschlossen, den im Betreff
genannten Bauleitplan (Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren) aufzustellen
[siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf; Original
kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].
Die Offenlegung des
Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der
Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es
sind bis zum Redaktionsschluss
folgende auszuwertende Stellungnahmen eingegangen (Anschreiben
anbei); später eingehende
Stellungnahmen werden als Tischvorlage
vorgelegt:
Privatperson aus Bellersen
Diese bittet um Überprüfung der Änderungsplanung des betreffenden Flurstücks 304 in einen Bauplatz; derzeit werde dieses als Parkplatz genutzt. Auch dieser Teil des Parkplatzes habe seine Berechtigung als Abstellfläche für verschiedene Fahrzeuge bis hin zu Bussen von Besuchern (insb. Familien und Wanderer). Um ein Wildparken zu verhindern, sollte für diese Fläche die derzeitige Nutzung beibehalten werden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; die bisherige Nutzung des Flurstücks 304 kann ohne
Weiteres beibehalten werden, da es sich beim Bebauungsplan in Aufstellung um
einen Angebotsplan handelt, der so nach anstehender Rechtswirksamkeit baulich
verwirklicht werden kann, jedoch nicht muss. Dies schließt ein, dass die
betreffende Fläche auch eigentumsrechtlich nicht angetastet wird.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Privatperson aus Bellersen zur Überprüfung
der Änderungsplanung des betreffenden Flurstücks 304 (derzeit Parkplatz) in
einen Bauplatz aus vorgenannten Gründen zur Kenntnis.
Westnetz
GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden.
Auch müsse geprüft werden, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter vorheriger Übersendung
aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben.
Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet seien die einschlägigen
Bestimmungen zu beachten.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die
Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im
späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu wird
erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw.
am Rande des Plangebiets und der darauf bezogenen Rücksichtnahme auf
die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen aus vorgenannten Gründen zur
Kenntnis.
Kreis Höxter
Dessen Stellungnahme bezieht sich auf den Immissionsschutz
und enthält sowohl Hinweise als Untere Aufsichtsbehörde sowie vorbeugende
Hinweise.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme aus folgenden Gründen zur Kenntnis
zu nehmen:
Es ist davon auszugehen, dass die genannten
Immissionsrichtwerte eingehalten werden; das
bereits jetzt zu einem Großteil bestehende und später geringfügig erweiterbare
Wohngebiet wird selbstverständlich immissionsschutztechnisch und -rechtlich
(weiterhin) vernünftig funktionieren.
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises
Höxter zum
Immissionsschutz aus vorgenannten Gründen zur Kenntnis.
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem
Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 4 - 2.
Änderung „Papenkamp“ im Stadtbezirk Brakel-Bellersen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich befindet
sich im Süden der Ortschaft
Bellersen, zwischen dem bestehenden Wohnmobilhafen und dem Mühlengraben.
Er ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 14 die Flurstücke 304 tlw., 302, 303 tlw., 301, 300 tlw., 299, 298, 308, 309, 310, 306 tlw., 320 und 265 tlw.
Beschlussvorschlag: