a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der
Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 beschlossen, den im Betreff
genannten Bauleitplan (Bebauungsplan der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren) aufzustellen
[siehe Anlage: satzungsfähiger Plan(begründungs)-Entwurf; Original
kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen (oder angefragt) werden].
Die Offenlegung des
Planentwurfs hat zusammen mit der herkömmlichen Beteiligung der
Behörden/ Träger öffentlicher Belange stattgefunden.
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Es
sind folgende auszuwertende Stellungnahmen (nur Behörden) eingegangen (Anschreiben
anbei):
Westnetz GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb
bzw. am Rande des Plangebiets Gasleitungen des
Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die deren ordnungsgemäßen Bestand und
Betrieb gefährden, dürften nicht vorgenommen werden.
Auch müsse geprüft werden, ob im Zuge der Ausbaumaßnahmen das Gasversorgungsnetz erweitert bzw. geändert werden müsse. Aus diesem Grund sei eine rechtzeitige
Abstimmung/ Koordinierungsgespräch mit dem Baulastträger unter vorheriger Übersendung aussagefähiger Ausbaupläne anzustreben.
Bezüglich eventuell geplanter Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern im Plangebiet seien die einschlägigen Bestimmungen zu beachten.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der
Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen eine Rolle. Eine rechtzeitige Abstimmung hierzu wird
erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz
GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw.
am Rande des Plangebiets und der darauf bezogenen Rücksichtnahme auf die bzw.
Einbeziehung der Versorgungsanlagen aus vorgenannten Gründen zur Kenntnis.
Westfalen Weser Netz GmbH
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Versorgung umfangreiche Leitungsverlegungen notwendig seien, wozu man bereits in Kontakt und Abstimmung mit den entsprechenden Stellen stehe. Vorsorglich weise man noch darauf hin, dass in den Stichstraßen, welche vorerst anscheinend in privater Hand blieben, die Frage der Straßenbeleuchtung zwischen der Stadt Brakel und dem Eigentümer geklärt werden müsse.
Die Verwaltung schlägt vor, diese
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Versorgung unter umfangreichen
Leitungsverlegungen wird seitens des Versorgers bereits im Vorfeld thematisiert,
die Frage (der Betreibung) der Straßenbeleuchtung wird zum späteren Bauprozess
zwischen Stadt Brakel und Eigentümer geklärt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die
Stellungnahme der Westfalen Weser
Netz GmbH zur künftigen Versorgung und zur Frage (der Betreibung) der
Straßenbeleuchtung zur Kenntnis.
Kreis
Höxter
Dessen Stellungnahme bezieht sich stichpunktartig zusammengefasst auf: Abwasserwirtschaft, Gewässerschutz, Hochwasserschutz, Immissionsschutz und enthält sowohl Hinweise als Untere Aufsichtsbehörde sowie vorbeugende Hinweise.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme aus folgenden Gründen zur Kenntnis
zu nehmen:
Hochwasserschutz
(Hinweise)
Wie in
der jüngeren Vergangenheit wird seitens der Verwaltung bei Verdacht bei einem
einzelnen (späteren) Bauvorhaben ein Abgleich mit der Starkregenhinweiskarte
vorgenommen und im Bedarfsfall ein Hinweis im Rahmen der Stellungnahme zum
gemeindlichen Einvernehmen erfolgen. Ob die Hinweise des Kreises Höxter noch -
redaktionell - in die Planung einfließen werden, wird geprüft. Unzweifelhaft
ist, dass es sich bei dem Baugebiet nicht um ein Risikogebiet im eigentlichen
Sinne handelt (kein Überschwemmungsgebiet).
Immissionsschutz
(Hinweise)
Es ist davon auszugehen, dass die genannten
Immissionsrichtwerte eingehalten werden; das
genannte schallimmissionstechnische Gutachten
ist bereits Bestandteil der Planung (Teil der Begründung), eine Plangenehmigung
ist rechtlich nicht existent. Das spätere Wohngebiet wird selbstverständlich
immissionsschutztechnisch und -rechtlich vernünftig funktionieren.
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises
Höxter zu
den genannten Punkten aus vorgenannten Gründen zur Kenntnis.
LWL-Archäologie für Westfalen
Diese weist darauf hin, die Planungsfläche liege archäologisch derart, dass dort ein Siedlungsplatz zu vermuten sei. Die beabsichtigten Bodeneingriffe beträfen somit ein vermutetes Bodendenkmal („Wüstung oder Burgplatz Oldenburg/ Krönkenburg“ auf dem Hakesberg, direkt im Zwickel, wo der Hakesbach von Norden kommend auf die Straße Helle trifft), das bei öffentlichen Planungen und Maßnahmen genauso zu behandeln sei wie eingetragene Bodendenkmäler. Entsprechend seien Bodeneingriffe durch Baggersondagen zu begleiten, um eine weitere Beurteilung des Bodendenkmalschutzes vornehmen zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die betreffende Siedlungsfläche ist seinerzeit in den 1960er-Jahren um mehrere Meter Höhe aufgeschüttet worden, um die belgischen Militäranlagen auf einer Ebene bauen zu können; darüber hinaus ist mit der nordöstlich gelegenen ehemaligen Schule bereits ein größerer Bodeneingriff erfolgt. Daher wird, auch vor dem Hintergrund, dass die Baukörper im neuen Baugebiet nicht unterkellert werden sollen, der übliche Hinweis auf Bodenfunde im Bebauungsplan für ausreichend erachtet.
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der LWL-Archäologie
für Westfalen zur archäologischen Einschätzung der Planungsfläche als
Siedlungsplatz und damit Einstufung als vermutetes Bodendenkmal zur
Kenntnis.
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem
Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 41
„Lütkerlinde“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich befindet
sich im
Nordosten der Kernstadt von Brakel, auf dem Gelände der ehemaligen belgischen
Kaserne, östlich der Bökendorfer Straße (K 57).
Er ist Teil der Gemarkung
Brakel und umfasst in der Flur 33
die Flurstücke 172, 168, 206 tlw., 189, 173, 205, 184 und 186 sowie in der Flur 44 das Flurstück 1 tlw.
Beschlussvorschlag: