Planvorstellung
Änderung des Bebauungsplanes
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des am 23.06.2020 durch den Rat der Stadt Brakel beschlossenen Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2020 – 2025 ist der Umbau im Bestand als auch die Erweiterung vom Feuerwehrhaus in Hembsen aus nachfolgenden Gründen erforderlich:
1.)
In der
vorhandenen Fahrzeughalle sind derzeit zwei Einsatzfahrzeuge hintereinander
untergebracht. Aufgrund der Fahrzeuganordnung steht im Einzelfall nur ein
Fahrzeug unmittelbar zur Verfügung. Je nach Einsatzmeldung und
Personalverfügbarkeit werden die Einsatzfahrzeuge in unterschiedlicher
Reihenfolge benötigt.
Des Weiteren können die nach der DIN 14092 geforderten
Sicherheitsabstände rund um die Einsatzfahrzeuge nicht eingehalten werden.
Hierdurch ergeben sich sehr hohe Unfallrisiken für die Einsatzkräfte.
Die vorgenannte Norm sieht weiterhin vor, dass jedes
einzelne Einsatzfahrzeug über einen eigenen Fahrzeugstellplatz verfügt, die
nebeneinander angeordnet sind.
Der Anbau einer weiteren Fahrzeughalle für ein
Großfahrzeug der Feuerwehr ist somit dringend erforderlich.
2.)
Auf der
Grundlage der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Informationen
205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ ist die geforderte Schwarz/Weiß-Trennung
zur Vorhaltung der Einsatzbekleidung aufgrund unzureichender Umkleideräume
nicht möglich. Zur Umsetzung der Vorgaben sind bauliche Maßnahmen im Bestand
zur Erweiterung der Umkleideräume erforderlich.
Durch die vorgenannten Baumaßnahmen verbessert sich der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Löschgruppe in Hembsen.
Das Planungsbüro RSK aus Brakel – Gehrden hat einen Planentwurf erstellt. Anhand des Planentwurfes hat das vorgenannte Planungsbüro eine Kostenschätzung nach DIN 276 aufgestellt. Nach Prüfung der Unterlagen ergeben sich voraussichtliche Baukosten inklusive Planungsleistungen in Höhe von 572.390,50 € brutto.
Für die Baumaßnahme wurden bereits im letzten Jahr Fördergelder innerhalb des Förderprogramms „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ des Landes NRW beantragt. Die Zusage der maximalen zu erhaltenen Förderung in Höhe von 250.000,00 € wurde der Stadt Brakel bereits erteilt. Der Bewilligungsbescheid wird der Stadt zeitnah übersendet.
Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Änderung des Bebauungsplanes:
Das Feuerwehrgerätehaus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Stienekenbohm“ im Stadtbezirk Hembsen. Entlang der westlichen Gebäudewand des Feuerwehrgerätehauses ist im Bebauungsplan die Baugrenze für das Gebäude festgesetzt. Im Bereich der geplanten Erweiterung ist die erforderliche Zufahrt zu den Grundstücken Landwehrstraße 7 und 9 in einer Breite von 9,30 m als Verkehrsfläche festgesetzt. Von diesen 9,30 m sind 3,00 m als Straßenbegleitgrün und der verbleibende Rest als Fahrbahn festgesetzt.
Bei einer baulichen Erweiterung mit der Fahrzeughalle von 6,05 m verbleibt ein Rest von 3,25 m als Zufahrt zu den hinteren Grundstücken.
Für diese bauliche Erweiterung muss der Bebauungsplan geändert werden. Die überbaubare Fläche muss erweitert und die Verkehrsfläche entsprechend reduziert werden.
Anlagen:
1. Planentwurf
2. Auszug aus dem gültigen Bebauungsplan
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Hembsen schlägt dem Bauausschuss vor,
1. das Feuerwehrgerätehaus Hembsen entsprechend der vorgestellten Planung um eine Fahrzeughalle zu erweitern. Dem Rat wird vorgeschlagen einen entsprechenden Haushaltsansatz für 2023 vorzusehen.
2. das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 „Stienekebohm“ in Hembsen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses einzuleiten.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch die Förderung in Höhe von 250.000,00 € ergibt sich ein Eigenanteil in Höhe von 322.390,50 € für die Stadt Brakel.