Betreff
Umbau und Erweiterung des Feuerwehrhauses Hembsen um eine Fahrzeughalle;
Planvorstellung
Änderung des Bebauungsplanes
Vorlage
0439/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des am 23.06.2020 durch den Rat der Stadt Brakel beschlossenen Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2020 – 2025 ist der Umbau im Bestand als auch die Erweiterung vom Feuerwehrhaus in Hembsen aus nachfolgenden Gründen erforderlich:

 

1.)     In der vorhandenen Fahrzeughalle sind derzeit zwei Einsatzfahrzeuge hintereinander untergebracht. Aufgrund der Fahrzeuganordnung steht im Einzelfall nur ein Fahrzeug unmittelbar zur Verfügung. Je nach Einsatzmeldung und Personalverfügbarkeit werden die Einsatzfahrzeuge in unterschiedlicher Reihenfolge benötigt.

Des Weiteren können die nach der DIN 14092 geforderten Sicherheitsabstände rund um die Einsatzfahrzeuge nicht eingehalten werden. Hierdurch ergeben sich sehr hohe Unfallrisiken für die Einsatzkräfte.

Die vorgenannte Norm sieht weiterhin vor, dass jedes einzelne Einsatzfahrzeug über einen eigenen Fahrzeugstellplatz verfügt, die nebeneinander angeordnet sind.

Der Anbau einer weiteren Fahrzeughalle für ein Großfahrzeug der Feuerwehr ist somit dringend erforderlich.

 

2.)     Auf der Grundlage der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Informationen 205-008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ ist die geforderte Schwarz/Weiß-Trennung zur Vorhaltung der Einsatzbekleidung aufgrund unzureichender Umkleideräume nicht möglich. Zur Umsetzung der Vorgaben sind bauliche Maßnahmen im Bestand zur Erweiterung der Umkleideräume erforderlich.

 

Durch die vorgenannten Baumaßnahmen verbessert sich der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Löschgruppe in Hembsen.

 

Das Planungsbüro RSK aus Brakel – Gehrden hat einen Planentwurf erstellt. Anhand des Planentwurfes hat das vorgenannte Planungsbüro eine Kostenschätzung nach DIN 276 aufgestellt. Nach Prüfung der Unterlagen ergeben sich voraussichtliche Baukosten inklusive Planungsleistungen in Höhe von 572.390,50 € brutto.

 

Für die Baumaßnahme wurden bereits im letzten Jahr Fördergelder innerhalb des Förderprogramms „Feuerwehrhäuser in Dörfern 2022“ des Landes NRW beantragt. Die Zusage der maximalen zu erhaltenen Förderung in Höhe von 250.000,00 € wurde der Stadt Brakel bereits erteilt. Der Bewilligungsbescheid wird der Stadt zeitnah übersendet.

 

Die Umsetzung der Baumaßnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.

 

Änderung des Bebauungsplanes:

Das Feuerwehrgerätehaus liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 „Stienekenbohm“ im Stadtbezirk Hembsen. Entlang der westlichen Gebäudewand des Feuerwehrgerätehauses ist im Bebauungsplan die Baugrenze für das Gebäude festgesetzt. Im Bereich der geplanten Erweiterung ist die erforderliche Zufahrt zu den Grundstücken Landwehrstraße 7 und 9 in einer Breite von 9,30 m als Verkehrsfläche festgesetzt. Von diesen 9,30 m sind 3,00 m als Straßenbegleitgrün und der verbleibende Rest als Fahrbahn festgesetzt.

Bei einer baulichen Erweiterung mit der Fahrzeughalle von 6,05 m verbleibt ein Rest von 3,25 m als Zufahrt zu den hinteren Grundstücken.

Für diese bauliche Erweiterung muss der Bebauungsplan geändert werden. Die überbaubare Fläche muss erweitert und die Verkehrsfläche entsprechend reduziert werden.

 


Anlagen:

 

1.         Planentwurf

2.         Auszug aus dem gültigen Bebauungsplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bezirksausschuss Hembsen schlägt dem Bauausschuss vor,

1.         das Feuerwehrgerätehaus Hembsen entsprechend der vorgestellten Planung um eine Fahrzeughalle zu erweitern. Dem Rat wird vorgeschlagen einen entsprechenden Haushaltsansatz für 2023 vorzusehen.

2.         das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 „Stienekebohm“ in Hembsen für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses einzuleiten.

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die Förderung in Höhe von 250.000,00 € ergibt sich ein Eigenanteil in Höhe von 322.390,50 € für die Stadt Brakel.