Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die XVI. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 04.11.1970, Änderung § 15 "Kostenersatz bei Hausanschlüssen" u.a.
Vorlage
341/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 3 Abs. 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel beträgt der Anschlussbeitrag je qm Nutzungsfläche 0,92 € einschließlich Umsatzsteuer und nach § 3 Abs. 6 bei Garten- und Weidegrundstücken 59,00 € einschließlich Umsatzsteuer.

Nach § 15 Abs. 1 ist der Aufwand für die einmalige Herstellung des Hausanschlusses der Stadt durch den Grundstückseigentümer zur ersetzen und beträgt 833,00 € einschließlich Umsatzsteuer.

 

Nach der geltenden Rechtslage wurden diese Leistungen/Beiträge mit dem Regelsteuersatz von 19 % belegt.

Nach Änderung der geltenden Rechtslage (zwei BFH-Urteile aus 2008) unterliegen diese Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 7 %, der für die Lieferung von Wasser gilt. Zudem haben die Einstandskosten eine Veränderung erfahren. Eine Neukalkulation ist zur Absicherung erforderlich und von ACCURA, Steuerberatungsgesellschaft mbh durchgeführt worden.


Anlagen:

 

Kalkulation „Kostenersatz bei Wasserhausanschlüssen“ ACCURA Steuerberatungsgesellschaft mbh, Bad Oeynhausen, vom 22.05.2009.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die im Entwurf vorliegende XVI. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 04.11.1970. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.