Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 16.09.2021 beschlossen, den Antrag
der CDU-Fraktion zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den städtischen
Gebäuden an den Bauausschuss zu verweisen.
Auf
folgenden städtischen Liegenschaften wurden Flächen für private Investoren zur
Verfügung gestellt:
FGH
Bökendorf, Gemeinschaftsgrundschule Brakel, FGH Brakel, Bauhof Salzlager,
Stadthalle, FGH Schmechten, Gesamtschule Brakel, FGH Erkeln,
Gemeinschaftsgrundschule Hembsen, Gemeindehalle Hembsen, Gemeindehalle Rheder.
Das
Land NRW hat ein Förderprogramm für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf
kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher (progres.nrw) mit einer
Förderquote von maximal 90 % gestartet.
Gefördert
werden für Kommunen die Beratungsleistungen zum Photovoltaik-Ausbau sowie die
Anlagen für den Eigenverbrauch inkl. Batteriespeicher für eigene
Liegenschaften.
Die
Verwaltung beabsichtigt, fristgerecht Förderanträge für die Beratung sowie die
Errichtung der Photovoltaikanlagen zu stellen.
Nach
Bewilligung der Maßnahmen soll ein Planer mit den Voruntersuchungen zu Statik
und Standsicherheit auf den Gebäuden beauftragt werden. Bei Feststellung der
Eignung soll anschließend die Photovoltaikanlage installiert werden.
Insgesamt
wurden 12 kommunale Gebäude ermittelt, bei denen solch eine Anlage möglich ist.
Kita
Gehrden, Bauhof, Jugendheim, Grundschule Hembsen, Kita Bökendorf, Kita Hembsen,
Sporthalle Lütkerlinde, Mensa Gesamtschule, Gemeinschaftsgrundschule Brakel,
Kita Istrup, Kita Riesel, Kita Frohnhausen.
Für die
Antragstellung wurden für jedes Objekt Angebote eingeholt.
Die
Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 435.000 € zzgl. der Planungskosten.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss stimmt der Antragstellung für die o.g. Objekte zu.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: