Betreff
Antragstellung zur Förderung von raumlufttechnischen Anlagen in Schulen
Vorlage
0348/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Infolge der andauernden Covid19-Pandemie und um dieser, aufgrund zahlreicher nicht geimpfter Schüler, entgegenzuwirken, ist der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen mit Wärmerückgewinnung (RLT-Anlagen) in Schulen sinnvoll.

 

Die Stärke der raumlufttechnischen Anlage gegenüber den mobilen Luftreinigungsgeräten liegt im kontinuierlichen Luftaustausch, der andererseits durch das regelmäßige Lüften erreicht wird. Hinsichtlich der kalten Jahreszeit ist auch aus energetischen Aspekten ein kontrollierter Luftaustausch anzustreben. Mobile Luftreinigungsgeräte reduzieren lediglich die Konzentration virushaltiger Partikel, sodass zusätzlich regelmäßiges Lüften erforderlich ist.

 

Für die Installation der raumlufttechnischen Anlagen gibt es ein Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA). Die Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Ausgaben. Förderanträge können bis zum 31.12.2021 eingereicht werden.

 

Alternativ zu den raumlufttechnischen Anlagen ist die Erstellung sogenannter Low-Cost-Abluftanlagen möglich. Hierbei handelt es sich um eine aus Baumarktmaterial erstellte Abluftanlage, die durch einen Ventilator angetrieben wird. Um die Frischluftzufuhr gewährleisten zu können, müssen Türen oder Fenster geöffnet sein. Des Weiteren müssen Fachfirmen gefunden werden, die dieses System montieren.

 

Als 2. Alternative können Messgeräte zur Lüftungsempfehlung und Vermeidung hoher CO2-Konzentration dienen, sogenannte CO2-Ampeln. Hat der Raum einen kritischen Wert erreicht, alarmiert das Messgerät und signalisiert dem Nutzer das Lüftungsverhalten.

 

Hierzu berichtet das Ing.-Büro Hettler für technische Anlagen aus Detmold.

 

Vorhandene Räumlichkeiten mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit, die der Kategorie 2 zugeordnet werden, wurden in den Grundschulen Brakel und Hembsen als auch in der weiterführenden Gesamtschule Brakel bereits mit entsprechenden mobilen Luftreinigungsgeräten ausgestattet. In den übrigen Klassenräumen ist der ausreichende Luftaustausch durch Lüften gegeben.

 

Weiterhin wurden durch Ing.-Büro Hettler die örtlichen Räumlichkeiten begutachtet und erste grobe Kosten ermittelt.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,

 

Variante 1:   Die Förderanträge zur Installation von raumlufttechnischen Anlagen für die Grundschulen Brakel und Hembsen als auch für die Klassenräume der unter 12-jährigen in der Gesamtschule Brakel zu stellen.

 

Variante 2: Die Low-Cost-Abluftanlagen zu installieren.

 

Variante 3: Die Installierung von CO2-Ampeln.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

RLT Anlagen:

Objekt

Kosten, brutto

Förd. 80%,

Planungsk., brutto

Förd. 80%,

Anzahl Klassen

GS Brakel

1.071.000,00€

max. 500.000,00€

127.990,00€

102.392,36€

60 Stück

 

Eigenanteil 571.000,00 €

Eigenanteil 25.597,64 €

GS Hembsen

339.150,00€

271.320,00€

51.381,82 €

41.105,46 €

19 Stück

Eigenanteil 67.830,00 €

Eigenanteil 10.276,36 €

GSB Brakel

471.240,00€

376.992,00€

70.686,00 €

56.548,80€

11 Stück

Eigenanteil 94.248,00 €

Eigenanteil 14.137,20 €

 

∑ Eigenanteil 733.078,00 €

∑ Eigenanteil 50.011,20 €

 

 

∑ aller Eigenanteile ca. 783.089,20 € brutto

 

 

+ Baunebenkosten (Kernbohrung, Brandschutz etc.) 75.000,00 € netto abzgl. Förderung 80% = 15.000,00 € netto Eigenanteil

 

Low-Cost Abluftanlagen:

Objekt

Kosten, netto

Anzahl Klassen

GS Brakel

30.000,00 €

60 Stück

GS Hembsen

9.500,00 €

19 Stück

GSB Brakel

5.500,00 €

11 Stück

 

∑ 45.000,00 € netto

 

 

CO2-Ampeln:

Objekt

Kosten, netto

Anzahl Klassen

GS Brakel

15.000,00 €

60 Stück

GS Hembsen

4.750,00 €

19 Stück

GSB Brakel

2.750,00 €

11 Stück

 

∑ 22.500,00 € netto