Betreff
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA); weiteres Verfahren
Vorlage
0343/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem in der diesjährigen Juni-Sitzung des Bauausschusses zum Thema Konzentrationszonen (Zonen mit Ausschlusswirkung) für Windenergieanlagen (WEA) der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan der Stadt Brakel in seiner endgültigen Form gefasst worden ist, sind zur methodisch-inhaltlichen Annäherung an die Planung zur Steuerung von WEA über Konzentrationszonen verschiedene verwaltungsinterne Arbeitsgespräche gemeinsam mit den beauftragten Büros (zur Potenzialflächenanalyse, rechtlichen Begleitung) und dem Kreis Höxter geführt worden.

 

Im Rahmen des ersten Verfahrensschrittes (Scoping - frühzeitige Behördenbeteiligung sowie Abstimmung der Bauleitplanung mit den Nachbargemeinden) müsste der grob ermittelte Planungsraum endgültig festgelegt werden. Hierbei handelt es sich um den gesamten Außenbereich abzüglich der Flächen, in denen nach dem neuen § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen (BauGB-AG NRW) WEA nicht mehr privilegiert sind, also innerhalb des 1.000 m-Mindestabstandes liegen; auch überplante Flächen im Außenbereich gehören nicht zum Planungsraum. Das Ergebnis ist dann Ausgangspunkt für das sog. Tabukriteriensystem.

 

Es folgt der Schritt zur Ermittlung der harten Tabuflächen/ -kriterien. Alle Flächen, die für die Windenergie von vornherein und dauerhaft aus tatsächlichen (bspw. nicht genügend Wind) oder rechtlichen Gründen (Regionalplan, Fachrecht entgegenstehend) ausscheiden, sind vom Planungsraum abzuziehen (der Planung entzogen). Die verbleibenden Flächen stellen die Potenzialflächen für Windenergienutzung dar (auf diese bezieht sich übrigens das Erfordernis des substanziellen Raums von mind. 10 %). Hierbei sind zum Beispiel Behörden wie der Kreis Höxter mit seinen Unteren Aufsichtsämtern derart zu beteiligen, dass diese sich zum offerierten Planungsraum im Außenbereich der Stadt Brakel so äußern, dass man hieraus möglichst harte (oder letztendlich doch nur weiche) Tabukriterien ableiten kann oder diese sich verfestigen (bspw. Natur- und Landschaftsschutz, Waldflächen, sensible Landschaftsbildbereiche aus der Landschaftsbildanalyse des Kreises Höxter 2016, Radarstation Brakel-Auenhausen).

 

Danach sind die weichen Tabuflächen/ -kriterien aufgrund des städtebaulichen Konzeptes zu ermitteln und zu begründen (für Windenergie prinzipiell nutzbar, Nutzung aber städtebaulich nicht gewollt). Hiervon könnten, sofern nicht bereits als harte Tabuflächen auszuscheiden, Waldflächen, Wasserschutzzonen u. dergl. betroffen sein.

 

Erst dann werden über eine sog. Einzelflächenprüfung (Einzelfallprüfung) aufgrund gemeindlicher Belange standortspezifisch (nicht gemeindeweit) Flächen bestimmt, die bspw. aus touristischen Gründen oder speziellen Siedlungsbelangen heraus nicht für die Windenergienutzung zur Verfügung stehen sollen.

 

Abschließend ist der (verbleibende) sog. substanzielle Raum zu berechnen.

 

Die Darstellung in dieser Sitzung wird daher einen grundsätzlichen Charakter haben und sich zunächst auf die Präsentation eines vorläufigen Arbeitspapiers, das der weiteren Bearbeitung bedarf, beziehen. Hauptpunkt im weiteren Verlauf wird wie bereits dargelegt die Bestimmung harter und weicher Tabukriterien unter Zuhilfenahme einer „vorgezogenen“ frühzeitigen Behördenbeteiligung sein.

 

Das Büro Drees & Huesmann, Bielefeld, wird in der Sitzung eine Vorplanung vorstellen.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Planvorstellung zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) und zum weiteren Verfahren zustimmend zur Kenntnis.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: