Sachverhalt:
Nachdem
in der diesjährigen Juni-Sitzung des Bauausschusses zum Thema Konzentrationszonen (Zonen
mit Ausschlusswirkung) für Windenergieanlagen (WEA) der Änderungsbeschluss zum
Flächennutzungsplan der Stadt Brakel in seiner endgültigen Form gefasst
worden ist, sind zur methodisch-inhaltlichen Annäherung an die Planung zur
Steuerung von WEA über Konzentrationszonen verschiedene verwaltungsinterne
Arbeitsgespräche gemeinsam mit den beauftragten Büros (zur Potenzialflächenanalyse,
rechtlichen Begleitung) und dem Kreis Höxter geführt worden.
Im Rahmen des ersten Verfahrensschrittes
(Scoping - frühzeitige Behördenbeteiligung sowie Abstimmung der Bauleitplanung
mit den Nachbargemeinden) müsste der grob ermittelte Planungsraum
endgültig festgelegt werden. Hierbei handelt es sich um den gesamten Außenbereich abzüglich der Flächen, in denen nach dem neuen § 2
des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen
(BauGB-AG NRW) WEA nicht mehr privilegiert sind, also innerhalb des 1.000
m-Mindestabstandes liegen; auch überplante Flächen im Außenbereich gehören
nicht zum Planungsraum. Das Ergebnis ist dann Ausgangspunkt für das sog.
Tabukriteriensystem.
Es
folgt der Schritt zur Ermittlung der harten Tabuflächen/ -kriterien.
Alle Flächen, die für die Windenergie von vornherein und dauerhaft aus
tatsächlichen (bspw. nicht genügend Wind) oder rechtlichen Gründen
(Regionalplan, Fachrecht entgegenstehend) ausscheiden, sind vom Planungsraum
abzuziehen (der Planung entzogen). Die verbleibenden Flächen stellen die
Potenzialflächen für Windenergienutzung dar (auf diese bezieht sich übrigens
das Erfordernis des substanziellen Raums von mind. 10 %). Hierbei sind zum
Beispiel Behörden
wie der Kreis Höxter mit seinen Unteren Aufsichtsämtern derart zu beteiligen,
dass diese sich zum offerierten Planungsraum im Außenbereich der Stadt Brakel
so äußern, dass man hieraus möglichst harte (oder letztendlich doch nur weiche)
Tabukriterien ableiten kann oder diese sich verfestigen (bspw. Natur- und
Landschaftsschutz, Waldflächen, sensible Landschaftsbildbereiche aus der
Landschaftsbildanalyse des Kreises Höxter 2016, Radarstation
Brakel-Auenhausen).
Danach sind die weichen
Tabuflächen/ -kriterien aufgrund des städtebaulichen Konzeptes zu ermitteln und
zu begründen (für Windenergie prinzipiell nutzbar, Nutzung aber städtebaulich
nicht gewollt). Hiervon könnten, sofern nicht bereits als harte Tabuflächen
auszuscheiden, Waldflächen, Wasserschutzzonen u. dergl. betroffen sein.
Erst dann werden über eine sog. Einzelflächenprüfung
(Einzelfallprüfung) aufgrund gemeindlicher Belange standortspezifisch (nicht
gemeindeweit) Flächen bestimmt, die bspw. aus touristischen Gründen oder
speziellen Siedlungsbelangen heraus nicht für die Windenergienutzung zur
Verfügung stehen sollen.
Abschließend ist der (verbleibende)
sog. substanzielle Raum zu berechnen.
Die Darstellung in dieser Sitzung
wird daher einen grundsätzlichen Charakter haben und sich zunächst auf die
Präsentation eines vorläufigen Arbeitspapiers, das der weiteren Bearbeitung
bedarf, beziehen. Hauptpunkt im weiteren Verlauf wird wie bereits dargelegt die
Bestimmung harter und weicher Tabukriterien unter Zuhilfenahme einer
„vorgezogenen“ frühzeitigen Behördenbeteiligung sein.
Das
Büro Drees &
Huesmann, Bielefeld, wird in der Sitzung eine Vorplanung vorstellen.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss nimmt die Planvorstellung zu Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) und zum
weiteren Verfahren zustimmend zur Kenntnis.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: