Betreff
Neufassung Hundesteuersatzung der Stadt Brakel
Vorlage
0333/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die kommunalen Abgaben und Steuern, welche durch die Stadt erhoben werden, sind einer regelmäßigen Prüfung zu unterziehen. Die Hundesteuer wurde letztmalig zum 01.01.2016 von 55,00 € auf 65,00 € angepasst. Die Verwaltung sieht nun Handlungsbedarf und empfiehlt eine Erhöhung des jährlichen Steuersatzes von bisher 65,00 € auf 77,00 € mit Wirkung vom 01.01.2022. Die Erhöhung beträgt damit jährlich 12,00 € bzw. 1,00 € pro Monat und stellt lediglich einen Ausgleich der Kostensteigerungen der vergangenen Jahre dar.

 

Ebenso wird eine Anpassung aller Hundesteuern wie folgt empfohlen:

 

                                                                                              neu                                                            alt

 

-              1 Hund:                                               77,00 €,                                               (65,00 €)

-              2 Hunde:                                                            100,00 € pro Hund,                        (85,00 €)

-              3 oder mehr Hunde:                                      120,00 € pro Hund,                        (100,00 €)

-              1 gefährlicher Hund:                                      460,00 €,                                             (450,00 €)

-              2 oder mehr gefährliche Hunde:               630,00 € pro Hund                          (600,00 €)

 

 

Im Vergleich mit den festgelegten Steuersätzen der übrigen Städte des Kreises Höxter, liegen wir derzeit im unteren durchschnittlichen Bereich der Hundesteuersätze (Durchschnitt: ca. 70,00 €). Der Vergleich der Hundesteuersätze der kreisangehörigen Städte ist der Anlage 2 zu entnehmen. Durch die Anpassung unserer Steuersätze würde die Stadt Brakel zukünftig geringfügig über dem Durchschnitt der kreisweiten Hundesteuersätze liegen.

 

Als Grundlage für die Erstellung der Hundesteuersatzung dient wie auch in der Vergangenheit die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Diese garantiert eine gewisse Einheitlichkeit der Satzungen und berücksichtigt ebenso etwaige gerichtliche Grundsatzentscheidungen aus der Vergangenheit. Die nötige Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung der Satzung ist somit gegeben. Der Entwurf der Hundesteuer-satzung ist als Anlage 1 beigefügt.

 


Anlagen:

 

             Neufassung der Hundesteuersatzung (Anlage 1)

             Zusammenstellung Steuersätze Nachbarstädte (Anlage 2)

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Neufassung vom … der Hundesteuersatzung der Stadt Brakel. Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Durch die angepassten Steuersätze ergibt sich auf Basis der derzeit erhobenen Hundesteuer (1.193 Hunde, Stand  11.11.2021) eine Mehreinnahme von rd. 15 T€.