Die
Stadt Brakel stellt den ortsansässigen Vereinen, Gruppen oder Organisationen
jährlich Fördermittel (Vereinsfördermittel) zur Verfügung. Die Mittel für die
Stadtbezirke werden durch die jeweiligen Bezirksausschüsse und die Mittel für
die Kernstadt Brakel durch den
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vergeben. Die zu
verteilenden Mittel betragen im Haushaltsjahr 2021 insgesamt 5.743,46 €.
Entsprechend der Förderrichtlinien zur Vergabe der
Vereinsfördermittel sollen vorrangig Jugendfreizeitmaßnahmen (entscheidend ist
hier die Anzahl der Übernachtungen), Anschaffung von Sachmitteln für die
Jugendarbeit, Zuschüsse an Vereine mit und ohne vereinseigene Anlagen sowie die
Förderung sozialer und kultureller Maßnahmen bezuschusst werden. Eine
Doppelförderung (beispielsweise durch Sponsoren oder andere Fördergeber) wird
ausgeschlossen und führt zu einer Rückforderung des erhaltenen Förderbetrages.
Die Anträge der Vereine müssen mit einer entsprechenden Begründung, Kosten- und
Finanzierungsübersicht sowie Belegen rechtsverbindlich unterschrieben bis zum
31. Oktober des laufenden Kalenderjahres eingereicht werden, die Verteilung der
Mittel soll dann möglichst bis zum 30. November erfolgen. Bereits geförderte
Maßnahmen oder Investitionen werden nicht noch einmal gefördert.
Die Vereinskassen sind durch die aktuelle Situation
stark belastet und dringend auf Finanzierungsmittel angewiesen, so dass eine
zeitnahe Entscheidung über die Vergabe der Vereinsfördermittel empfohlen wird.
Eine Zusammenstellung der eingegangenen Anträge ist
der Vorlage als Anlage angefügt. Insgesamt
15 Anträge sind bei der Stadt Brakel
eingegangen.
Folgende
Anträge erfüllen nicht die
Voraussetzungen der Vergaberichtlinien, da es sich um Antragsteller aus den
Stadtbezirken und nicht der Kernstadt Brakel handelt, hier liegt die
Zuständigkeit bei den jeweiligen Bezirksausschüssen:
- FFC
Nethegau 21 e.V. (Stadtbezirk Bökendorf)
- Seniorengemeinschaft
Bellersen (Stadtbezirk Bellersen)
- TuS
Bellersen e.V. (Stadtbezirk Bellersen)
Nachfolgende
Anträge haben einen Eingangsstempel
der Stadt Brakel vom 02.11.2021, das Datum des Antrages liegt allerdings noch
innerhalb der Frist. Hier ist anzumerken, dass das Ende der Antragsfrist
(31.10.2021) ein Sonntag war und der Folgetag ein Feiertag. Die an diesem
Wochenende bei der Stadt Brakel eingegangenen Anträge sollten somit ebenfalls
Berücksichtigung finden.
·
KjG/CU St. Michael Brakel (Antrag:
29.10.2021)
· TV
Brakel e.V. - Abt. Inlinehockey (29.10.2021)
·
Sektion Weserland des Deutschen
Alpenvereins e.V. (28.10.2021)
Die Vereine haben Fördermittel in Höhe
von insgesamt 30.022,71 € beantragt,
die zur Verfügung stehenden Mittel i.H.v.
5.743,46 € sollten daher nun auf Basis der Vergaberichtlinien entsprechend
verteilt werden.
Anlagen:
- Richtlinien der Stadt Brakel zur
Vergabe der Vereinsfördermittel in der Kernstadt Brakel
- Anträge der Vereine zur Vergabe
der Vereinsfördermittel 2021
- Auflistung der Förderanträge und
Vorschlag über eine Verteilung der Mittel
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
vor, die Vereinsfördergelder 2021 i.H.v. insgesamt 5.743,46 € gemäß den
Vergaberichtlinien in der Kernstadt Brakel entsprechend der in der Anlage aufgeführten
Priorisierung wie folgt zu verteilen:
Verein/Gruppe/Organisation |
Antrag |
Zuschuss |
|
|
|
|
2.500,00 € |
1.000,00 € |
|
3.385,08 € |
550,00 € |
|
1.240,18 € |
550,00 € |
|
3.375,55 € |
500,00 € |
|
750,47 € |
400,00 € |
|
625,18 € |
400,00 € |
|
382,85 € |
200,00 € |
|
2.000,00 € |
400,00 € |
|
10.000,00 € |
400,00 € |
|
775,00 € |
343,46 € |
|
1950,00 € |
500,00 € |
|
1.100,00 € |
500,00 € |
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen unter dem Budget 363000.531800 in Höhe von 5.743,46 € zur Verfügung.