Sachverhalt:
Die
Stadt Brakel ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Riesel, Flur
11, Flurstück 348 mit einer Gesamtgröße von 5.407 qm. Eine Teilfläche aus
diesem Grundstück in der Größe von 2,7 qm ist seit dem Jahr 2003 im Wege einer
Nutzungsvereinbarung an einen Anwohner übergeben, der diese Fläche teilweise
überbaut, so dass sie zumindest für die Allgemeinheit ihre Verkehrsbedeutung
verloren hat. Auf dem beigefügten Lageplan ist die genaue Örtlichkeit kenntlich
gemacht.
Der Anwohner hat
beantragt diese Fläche zu erwerben.
Der
Bezirksausschuss Riesel hat sich mit Angelegenheit in seiner Sitzung am
13.09.2021 auseinandergesetzt und der Wegeeinziehung gem. § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW zugestimmt.
Anlagen:
Lageplan
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Beschlussempfehlung für den Rat:
Dem Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für die Teilfläche in der Gemarkung Riesel, Flur 11, Flurstück 348 in der Größe von 2,7 qm wird zugestimmt, da diese Teilfläche keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Teilfläche wird nach Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens an den Interessenten veräußert.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: