Betreff
Wegeeinziehungsverfahren einer Splissparzelle in der Gemarkung Riesel, Flur 11, Flurstück 348
Vorlage
0314/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist Eigentümerin des Grundstückes in der Gemarkung Riesel, Flur 11, Flurstück 348 mit einer Gesamtgröße von 5.407 qm. Eine Teilfläche aus diesem Grundstück in der Größe von 2,7 qm ist seit dem Jahr 2003 im Wege einer Nutzungsvereinbarung an einen Anwohner übergeben, der diese Fläche teilweise überbaut, so dass sie zumindest für die Allgemeinheit ihre Verkehrsbedeutung verloren hat. Auf dem beigefügten Lageplan ist die genaue Örtlichkeit kenntlich gemacht.

 

Der Anwohner hat beantragt diese Fläche zu erwerben.

 

Der Bezirksausschuss Riesel hat sich mit Angelegenheit in seiner Sitzung am 13.09.2021 auseinandergesetzt und der Wegeeinziehung gem. § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW zugestimmt.

 


Anlagen:

 

Lageplan

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt folgende Beschlussempfehlung für den Rat:

Dem Wegeeinziehungsverfahren nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW für die Teilfläche in der Gemarkung Riesel, Flur 11, Flurstück 348 in der Größe von 2,7 qm wird zugestimmt, da diese Teilfläche keine Verkehrsbedeutung mehr hat. Die Teilfläche wird nach Abschluss des Wegeeinziehungsverfahrens an den Interessenten veräußert.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: