Sachverhalt:
Durch die
immer weiter steigenden Baukosten und Materialpreise ist eine Anpassung der
pauschalen Kostenerstattung für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen
gem. § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der
Stadt Brakel erforderlich. Mit dem derzeitig festgesetzten Pauschalbetrag von
2.100,00 € (einschl. 7 % USt) können die der Stadt Brakel für die erstmalige
Herstellung von Hausanschlüssen entstehenden Kosten nicht mehr ausreichend
gedeckt werden.
Die
Kalkulation der durchschnittlichen Kosten für erstmalige Herstellung eines
Hausanschlusses wurde auf Basis von Rechnungen von Baufirmen von 2019 bis 2021
sowie aktuellen Material- und Leistungspreisen erstellt.
Um die
zukünftig entstehenden Kosten aus der Herstellung eines erstmaligen
Hausanschlusses kostendeckend abrechnen zu können, ist die Anpassung der
Pauschale auf einen Betrag von 2.750,00 € (einschl. 7% USt) nötig.
Anlagen:
4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Brakel beschließt die im Entwurf vorliegende IV. Änderung der Beitrags-
und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom
06.12.2017.
Die Satzung
wird Bestandteil der Niederschrift.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Siehe Sachverhalt.