Betreff
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017; 4. Änderung
Vorlage
0313/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch die immer weiter steigenden Baukosten und Materialpreise ist eine Anpassung der pauschalen Kostenerstattung für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen gem. § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel erforderlich. Mit dem derzeitig festgesetzten Pauschalbetrag von 2.100,00 € (einschl. 7 % USt) können die der Stadt Brakel für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen entstehenden Kosten nicht mehr ausreichend gedeckt werden.

 

Die Kalkulation der durchschnittlichen Kosten für erstmalige Herstellung eines Hausanschlusses wurde auf Basis von Rechnungen von Baufirmen von 2019 bis 2021 sowie aktuellen Material- und Leistungspreisen erstellt.

 

Um die zukünftig entstehenden Kosten aus der Herstellung eines erstmaligen Hausanschlusses kostendeckend abrechnen zu können, ist die Anpassung der Pauschale auf einen Betrag von 2.750,00 € (einschl. 7% USt) nötig.

 


Anlagen:

 

4. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die im Entwurf vorliegende IV. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt.