Betreff
Energetisches Quartier;
Beschluss des Quartierskonzeptes und des Sanierungsmanagers
Vorlage
0303/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Klimaschutzziel der Bundesregierung ist es, den Kohlendioxid-Ausstoß im Gebäudebereich gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent zu senken. Bis zum Jahr 2050 soll der Co2-Verbrauch zwischen 80 und 95 Prozent vermindert werden.

 

Dieses Klimaschutzziel kann durch das Programm "Energetische Stadtsanierung KfW 432" durch die Förderung integrierter Quartierskonzepte sowie eines Sanierungsmanagements von Städten, Kommunen und Landkreisen umgesetzt werden.

 

Ein Quartierskonzept und das Sanierungsmanagement, die die Planung und Realisierung der in dem Konzept vorgesehenen Maßnahmen begleiten und koordinieren, leisten zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude und der Infrastruktur – insbesondere zur Wärme- und Kälteversorgung – einen wichtigen Beitrag.

 

Für Brakel wurde folgender Quartiersplan aufgestellt (siehe Plan). In diesem Gebiet sind viele Schulen, die Stadthalle, Klärwerk und Wohngebäude mit hohem Optimierungspotential vorzufinden. Zusätzlich können die Infrastruktur und der weitere Ausbau des Wärmenetzes eingeplant werden. Das Quartier umfasst neben dem historischen Stadtkern auch angrenzende Wohnbebauung und einen Teil des angrenzenden Gewerbegebietes.

 

Ziel des Quartierskonzeptes ist es, energetische Sanierungspotentiale zu analysieren und Sanierungsmaßnahmen abzuwägen, wobei der Einsatz erneuerbarer Energien mit einbezogen wird. Eine mögliche Nahversorgung des Gebiets wird ebenfalls geprüft.

 

Zusammenfassend sollen daher folgende Aspekte betrachtet werden:

·      Betrachtung der für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren, insbesondere kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie, private Haushalte und deren Energieeinspar- und Effizienzpotenziale (Ausgangsanalyse)

·      Beachtung integrierter Entwicklungs- oder wohnwirtschaftlicher Konzepte bzw. integrierter Konzepte auf Quartiersebene sowie von Fachplanungen und Bebauungsplänen

·      Aktionspläne und Handlungskonzepte unter Einbindung aller betroffenen Akteure einschließlich Einbeziehung der Öffentlichkeit

·      Aussagen zu baukulturellen Zielstellungen unter besonderer Beachtung von Denkmalen, erhaltenswerter Bausubstanz und Ortbildqualität

·      Gesamtenergiebilanz des Quartiers als Ausgangspunkt sowie als Zielaussage für die energetische Ortsanierung unter Bezugnahme auf die im Aktionsplan Klimaschutz 2020/Nationaler Klimaschutzplan 2050 formulierten Klimaschutzziele für 2020/2050 sowie energetische Ziele auf kommunaler Ebene

·      Analyse möglicher Umsetzungshemmnisse (technisch, wirtschaftlich, zielgruppenspezifisch bedingt) und deren Überwindung, Gegenüberstellung möglicher Handlungsoptionen

·      Benennung konkreter energetischer Sanierungsmaßnahmen und deren Ausgestaltung (Maßnahmenkatalog) unter Berücksichtigung quartiersbezogener Wechselwirkungen zur Realisierung von Synergieeffekten sowie entsprechender Wirkungsanalyse und Maßnahmenbewertung

·      Aussagen zu Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahmen

·      Maßnahmen zur organisatorischen Umsetzung des Sanierungskonzepts (Zeitplan, Prioritätensetzung, Mobilisierung der Akteure und Verantwortlichkeiten)

·      Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

 

Um den Prozess der Umsetzung des Quartierskonzeptes zu planen, Netzwerkarbeiten zu initiieren, die Sanierungsmaßnahmen zu koordinieren und als zentrale Anlaufstelle zu fungieren, ist ein Sanierungsmanagement in Form eines Sanierungsmanagers zu installieren. Vorgehsehen ist eine Projektlaufzeit vom 01.10.2021 bis 31.09.2024. Dieser Zeitraum kann bei Bedarf um 2 weitere Jahre verlängert werden. Die Funktion des Sanierungsmanagers kann vom Klimaschutzmanager übernommen werden.

 

Das Aufstellen eines Quartierskonzepts werden von der KFW mit einer Förderquote von 65 % gefördert. Beim Quartierkonzept können zusätzlich die Personalkosten gefördert werden. Das Sanierungsmanagement/ Quartiersmanagement wird durch einen Coronabonus von 10 % mit insgesamt 75 % gefördert.

Herr Hoogen und Herr Michaelis von energielenker GmbH stellen den Arbeitsstand Quartierskonzept und die Arbeit des Quartiersmanagements in der Sitzung des Bauausschusses vor:

·      Darstellung Energie und CO2-Bilanz

·      Wärmeversorgung Bestand Exkurs und zukünftige Versorgungsmöglichkeiten/ Erneuerbare Energien

·      Darstellung der nächsten Arbeitsschritte

·      Öffentlichkeitsarbeit, Online-Karte und Flyer

·      Ausblick auf das Sanierungsmanagement

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss der Stadt Brakel beschließt die Umsetzung des Quartierskonzeptes und die Funktion des Sanierungsmanagers soll vom Klimaschutzmanager übernommen werden.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

1. Quartierskonzept in 2021:

·      Gesamtbetrag: 86.250,00 €

·      Eigenanteil Stadt Brakel: 18.937,50 €

·      KFW Förderung: 56.062,50 €

·      Personalkostenförderung: 11.250,00 €

·      Gesamtförderquote 78 %

2. Quartiersmanagement in 2021 (10/2021 – 12/2021):

·      Gesamtbetrag: 17.500,00 €

·      Eigenanteil Stadt Brakel: 4.375,00 €

·      KFW Förderung: 13.125,00 €

·      Gesamtförderquote 75 %

3. Quartiersmanagement in 2022:

·      Gesamtbetrag: 70.000,00 €

·      KFW Förderung: 52.500,00 €

·      Eigenanteil Stadt Brakel: 17.500,00 €

·      Gesamtförderquote 75 %

4. Quartiersmanagement in 2023:

·      Gesamtbetrag: 70.000,00 €

·      KFW Förderung: 52.500,00 €

·      Eigenanteil Stadt Brakel: 17.500,00 €

·      Gesamtförderquote 75 %

5. Quartiersmanagement in 2024 (01/2024 – 09/2024):

·      Gesamtbetrag: 52.500,00 €

·      KFW Förderung: 39.375,00 €

·      Eigenanteil Stadt Brakel: 13.125,00 €

·      Gesamtförderquote 75 %