Betreff
Stellungnahmen der Verwaltung zu Punkt 7 der Sitzung des Bezirksausschusses Siddessen vom 01.06.2021 "Anfragen der Mitglieder und Zuhörer"
Vorlage
0275/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zu den Anfragen der Mitglieder und Zuhörer nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Änderung des Bebauungsplanes 2 des Stadtbezirks Siddessen für PV-Anlagen

 

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2 „Steinbrede“ sind alle Grundstücke mit Wohngebäuden mit der Firstrichtung West-Ost bebaut. Nach Rückfrage bei Herrn Greger ist der Bebauungsplan 3 gemeint, der noch freie und bebaubare Grundstücke im nördlichen Bereich der Ortschaft festsetzt. Die vorgeschriebene Firstrichtung variiert hier sodass eine Dachfläche jeweils nach Süden bis Südwest ausgerichtet ist. Nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt als Genehmigungsbehörde ist eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich, sollte von den Bauherren eine andere Firstrichtung für die Errichtung einer PV-Anlage gewünscht werden, ist dieses durch die Genehmigung einer Abweichung möglich.

 

 

Oberflächenversiegelung

 

Folgende Regelungen bestehen:

 

Grafik

 

 

 

Die Ausnahme unter 8 bezieht sich dabei auf alle nach Pkt. 7 ausnahmsweise zulässigen baulichen Nutzungen, d.h. Nebenanlagen wie bspw. Freisitze, Pergolen u. dergl. auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen. 

 

Die Festsetzungen zur Grundflächenzahl sind ortsüblich (0,4) und beziehen sich darauf, was baulich voll versiegelt werden darf.

 

Befestigte, aber wasserdurchlässige Flächen spielen dabei keine Rolle.

 

 

Attraktivität des Ortskernes - Fördermittel

 

2017 wurde für alle Ortschaften ein integriertes Entwicklungskonzept für die Ortschaften erstellt. So wurde auch für Siddessen eine Begehung und ein Workshop durchgeführt. Als eine der ersten Maßnahmen in einer daraus resultierenden Prioritätenliste wurde das Projekt „Umbau der „Alten Schule“ zu einem barrierefreien Mehrgenerationentreff und Anlage eines Wasserspielplatzes im Außenbereich“ zur Förderung aus der Dorferneuerung angemeldet und vom Land mit einer Zuwendung in Höhe von 105.000 € (65 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 162.000 €) bedacht. Die Maßnahme ist bis Ende 2022 abzuschließen. Die Prioritätenliste für die Projekte aus allen Ortschaften wird jährlich zum Anmeldezeitpunkt Ende September vom Bauausschuss neu beschlossen.

 

 

Zukunft des Sportplatzes Siddessen

 

Am 03.08.2021 hat eine Begehung des Sportplatzes stattgefunden. Es wurden diverse Mängel aufgenommen. Kurzfristig soll ein Termin mit dem Sportstättenbauer Rathert stattfinden um ein Maßnahmenpaket zu schnüren, welches dann Grundlage für eine Sanierung, evtl. auch aus Mitteln des Sportstättenprogramms 2022, sein soll.

 

 

Straßen- und Wegekonzept

 

Die Gemeinden sind gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW verpflichtet ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Dieses Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

 

Der Betriebsausschuss hat in der Sitzung am 23.11.2020 beschlossen, dass der Arbeitskreis „Stadtstraßen- und Wirtschaftswege“ neu besetzt wird und mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung das gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW erforderliche Straßen- und Wegekonzept aufstellt.

 

Die Aufstellung des Straßen- und Wegekonzepts ist in der Arbeitskreissitzung am 01.06.2021 erfolgt. Der Rat hat das Straßen- und Wegekonzept in seiner Sitzung am 01.07.2021 beschlossen.

 

a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen

Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer.

Lfd. Nr.

Straßenname

Abschnitt

von–bis

Geplante Unterhaltungsmaßnahme

Umsetzung im Jahr

1

Bahnhofstraße

 

Gehwege und Verkehrsfläche

2022

2

Alte Dorfstraße

 

Gehwege

2023

3

Sonnenbrede

Am Sportplatz

Gehwege und Verkehrsfläche

 

4

Angerlinde

 

Gehwege und Verkehrsfläche

 

5

Im Hohlen Graben

Zw. Eulenberg und Abzweig in Richtung Im Schling

Unterhaltung der Verkehrsfläche

 

6

Nieheimer Str.

Sparkasse bis Faulensieks/Bredenweg

Gehwege und Verkehrsfläche

 

 

 

b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen

Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine Beitragspflicht auslösen.

Lfd. Nr.

Straßenname

Abschnitt

von–bis

Konkrete Straßen-ausbaumaßnahme

Umsetzung im Jahr

1

Kapellenweg

v. Neue Str. bis einschl. Haus-Nr. 2 u. 3

Ausbau der Straße mit Gehweg

2022

2

Fatimastraße

 

Ausbau der Straße mit Gehweg

2023

3

Schulbrede

 

Ausbau der Straße mit Gehweg

2023

4

Ludowinenstraße

 

Ausbau der Straße mit Gehweg

2024

5

Ringstraße

Zw. Bohlenweg und Faulensieksweg

Ausbau der Straße mit Gehweg

2025

 

 

Zu den beiden Maßnahmen in Siddessen lässt sich folgendes mitteilen:

 

Bei der Maßnahme „Sonnenbrede“ handelt es sich um den Teilbereich vom Sportheim bis zum Sportplatzende. Hier soll die vorhandene Straße mit einer Feindecke versehen werden. Anlieger gibt es nicht, daher keine Veranlagung.

 

Bei der Maßnahme „Schulbrede“ handelt es sich um einen Komplettausbau nach dem kommunalen Abgabengesetz KAG, der somit beitragspflichtig ist.

 

 

Gefahrenstelle Radweg Richtung Rheder im Bereich Klinkenhahn 7

 

Im Bereich Klinkenhahn 7 wird kurzfristig ein weiterer Spiegel gesetzt.

 


Anlagen:

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: