Sachverhalt:
Zu den Anfragen der Mitglieder und Zuhörer nimmt die
Verwaltung wie folgt Stellung:
Änderung des Bebauungsplanes 2 des Stadtbezirks Siddessen
für PV-Anlagen
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2 „Steinbrede“
sind alle Grundstücke mit Wohngebäuden mit der Firstrichtung West-Ost bebaut.
Nach Rückfrage bei Herrn Greger ist der Bebauungsplan 3 gemeint, der noch freie
und bebaubare Grundstücke im nördlichen Bereich der Ortschaft festsetzt. Die
vorgeschriebene Firstrichtung variiert hier sodass eine Dachfläche jeweils nach
Süden bis Südwest ausgerichtet ist. Nach Rücksprache mit dem Kreisbauamt als
Genehmigungsbehörde ist eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich,
sollte von den Bauherren eine andere Firstrichtung für die Errichtung einer
PV-Anlage gewünscht werden, ist dieses durch die Genehmigung einer Abweichung
möglich.
Oberflächenversiegelung
Folgende Regelungen bestehen:
Grafik
Die Ausnahme unter 8 bezieht sich dabei auf alle nach
Pkt. 7 ausnahmsweise zulässigen baulichen Nutzungen, d.h. Nebenanlagen wie
bspw. Freisitze, Pergolen u. dergl. auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen.
Die Festsetzungen zur Grundflächenzahl sind ortsüblich
(0,4) und beziehen sich darauf, was baulich voll versiegelt werden darf.
Befestigte, aber wasserdurchlässige Flächen spielen dabei
keine Rolle.
Attraktivität des Ortskernes - Fördermittel
2017 wurde für alle Ortschaften ein integriertes
Entwicklungskonzept für die Ortschaften erstellt. So wurde auch für Siddessen
eine Begehung und ein Workshop durchgeführt. Als eine der ersten Maßnahmen in
einer daraus resultierenden Prioritätenliste wurde das Projekt „Umbau der
„Alten Schule“ zu einem barrierefreien Mehrgenerationentreff und Anlage eines
Wasserspielplatzes im Außenbereich“ zur Förderung aus der Dorferneuerung
angemeldet und vom Land mit einer Zuwendung in Höhe von 105.000 € (65 % der
zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 162.000 €) bedacht. Die Maßnahme ist bis
Ende 2022 abzuschließen. Die Prioritätenliste für die Projekte aus allen
Ortschaften wird jährlich zum Anmeldezeitpunkt Ende September vom Bauausschuss
neu beschlossen.
Zukunft des Sportplatzes Siddessen
Am 03.08.2021 hat eine Begehung des Sportplatzes
stattgefunden. Es wurden diverse Mängel aufgenommen. Kurzfristig soll ein
Termin mit dem Sportstättenbauer Rathert stattfinden um ein Maßnahmenpaket zu
schnüren, welches dann Grundlage für eine Sanierung, evtl. auch aus Mitteln des
Sportstättenprogramms 2022, sein soll.
Straßen- und Wegekonzept
Die Gemeinden sind gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW verpflichtet
ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches
vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und
wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann
beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen
Straßen erforderlich werden können.
Dieses Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der
mittelfristigen Finanzplanung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens
jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.
Der Betriebsausschuss hat in der Sitzung am 23.11.2020
beschlossen, dass der Arbeitskreis „Stadtstraßen- und Wirtschaftswege“ neu
besetzt wird und mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung das gem.
§ 8a Abs. 1 KAG NRW erforderliche Straßen- und Wegekonzept aufstellt.
Die Aufstellung des Straßen- und Wegekonzepts ist in der
Arbeitskreissitzung am 01.06.2021 erfolgt. Der Rat hat das Straßen- und
Wegekonzept in seiner Sitzung am 01.07.2021 beschlossen.
a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie
Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Die
nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten
Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen voraussichtlich nicht der anteiligen
Finanzierung durch Grundstückseigentümer.
Lfd.
Nr. |
Straßenname |
Abschnitt von–bis |
Geplante
Unterhaltungsmaßnahme |
Umsetzung
im Jahr |
1 |
Bahnhofstraße |
|
Gehwege und Verkehrsfläche |
2022 |
2 |
Alte Dorfstraße |
|
Gehwege |
2023 |
3 |
Sonnenbrede |
Am Sportplatz |
Gehwege und Verkehrsfläche |
|
4 |
Angerlinde |
|
Gehwege und Verkehrsfläche |
|
5 |
Im Hohlen Graben |
Zw. Eulenberg und
Abzweig in Richtung Im Schling |
Unterhaltung der Verkehrsfläche |
|
6 |
Nieheimer Str. |
Sparkasse bis
Faulensieks/Bredenweg |
Gehwege und Verkehrsfläche |
|
b) Beabsichtigte
beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen
Die
nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit
vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und
Plätzen, die eine Beitragspflicht auslösen.
Lfd. Nr. |
Straßenname |
Abschnitt von–bis |
Konkrete Straßen-ausbaumaßnahme |
Umsetzung im Jahr |
1 |
Kapellenweg |
v. Neue
Str. bis einschl. Haus-Nr. 2 u. 3 |
Ausbau der
Straße mit Gehweg |
2022 |
2 |
Fatimastraße |
|
Ausbau der
Straße mit Gehweg |
2023 |
3 |
Schulbrede |
|
Ausbau der
Straße mit Gehweg |
2023 |
4 |
Ludowinenstraße |
|
Ausbau der
Straße mit Gehweg |
2024 |
5 |
Ringstraße |
Zw.
Bohlenweg und Faulensieksweg |
Ausbau der
Straße mit Gehweg |
2025 |
Zu den beiden Maßnahmen in Siddessen lässt sich folgendes
mitteilen:
Bei der Maßnahme „Sonnenbrede“ handelt es sich um den
Teilbereich vom Sportheim bis zum Sportplatzende. Hier soll die vorhandene
Straße mit einer Feindecke versehen werden. Anlieger gibt es nicht, daher keine
Veranlagung.
Bei der Maßnahme „Schulbrede“ handelt es sich um einen
Komplettausbau nach dem kommunalen Abgabengesetz KAG, der somit
beitragspflichtig ist.
Gefahrenstelle Radweg Richtung Rheder im Bereich
Klinkenhahn 7
Im Bereich Klinkenhahn 7 wird kurzfristig ein weiterer
Spiegel gesetzt.
Anlagen:
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: