Sachverhalt:
Es liegt eine unverbindliche Anfrage über den Kreis
Höxter zur - zweigeschossigen - Errichtung eine Einfamilienwohnhauses
(Bachstraße 32, Brakel-Erkeln) im Bereich des dort gültigen Bebauungsplans Nr. 2 im Stadtbezirk
Brakel-Erkeln vor (Skizzen siehe Anlage).
Dieser sieht hier allerdings eine eingeschossige Bauweise (mit
möglichem ausgebauten Dachgeschoss, jedoch nicht voll zweigeschossig) vor.
Seitens der Verwaltung wäre der Anfrage
unter Inaussichtstellung einer entsprechenden Befreiung zwar zugestimmt worden,
zumal die direkt anschließende Nachbarbebauung bereits tatsächlich zweigeschossig ist. Mit
der avisierten Zweigeschossigkeit würde also städtebaulich kein negatives
Vorbild oder gar Schaden entstehen.
Der Kreis Höxter als
Baugenehmigungsbehörde aber sähe nach frühzeitiger Rücksprache mit dem
Entwurfsverfasser in einer Befreiung eine den sog. Grundzügen der Planung
entgegenstehende Verfahrensweise, sodass es zur Umsetzung des Bauvorhabens
einer Planänderung (Planerfordernis) bedürfe.
Die Verwaltung würde eine
somit erforderliche „Aufstockung“ auf eine (maximale) Zweigeschossigkeit per
Planänderung für dieses einzelne Baugrundstück unterstützen.
Eine Übernahme der externen
Planungsgebühren (Kreis Höxter als Auftragnehmer) erfolgt nach parallel
einzuholender Bestätigung durch den Bauherrn, der ausschließlich von dieser
Planung profitiert. Hierzu gehören auch die Kosten für eventuelle Gutachten und
einen (hier aber grundsätzlich nicht erforderlichen) Ausgleich im Rahmen der
naturschutzrechtlichen Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung.
Es wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln
(für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung zur Wohnfunktion),
dessen möglichst flexiblen Planinhalte als Grundlage für das weitere Verfahren
durch den Kreis Höxter in Abstimmung mit der Verwaltung zu entwickeln sein
werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, zur
(zweigeschossigen) Nachverdichtung der
Wohnfunktion in diesem städtebaulichen Einzelfall den Bebauungsplan
Nr. 2 - 2. Änderung im Stadtbezirk
Brakel-Erkeln aufzustellen.