Betreff
Richtlinien zur Vergabe von Vereinsfördermitteln für die Vereine der Kernstadt Brakel
Vorlage
0271/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Vergabe der Vereinsfördermittel für die Vereine der Kernstadt der Stadt Brakel erfolgte bisher durch den Bezirksausschuss der Kernstadt (BZA). Die Richtlinien für die Vergabe der Fördermittel nebst Antragsvordruck wurde in der Sitzung des BZA am 03.12.2010 überarbeitet, beschlossen und in der Sitzung am 10.03.2015 noch einmal bestätigt.

 

Durch Ratsbeschluss vom 26.11.2020 wurde die Vergabe der Vereinsfördermittel der Kernstadt auf den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (WiföA) übertragen. Auf Grund der Änderung der Zuständigkeit ist die geltende Vergaberichtlinie redaktionell zu ändern bzw. neu zu fassen.

 

Den Vereinen ist die Richtlinie, Antragsfrist und der mögliche Vordruck seit Jahren bekannt und hat sich in der Anwendung bewährt.

 


Anlagen:

Fassung Richtlinien BZA Kernstadt mit Antragsvordruck

Entwurf Richtlinien WiföA mit Antragsvordruck

 


Beschlussvorschlag:

Der WiföA beschließt die Richtlinien zur Vergabe von Vereinsfördermitteln für die Vereine der Kernstadt Brakel in der vorliegenden Fassung inkl. Antragsvordruck.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Bereitstellung von Vereinsfördermitteln im Haushalt