Sachverhalt:
Die
Vergabe der Vereinsfördermittel für die Vereine der Kernstadt der Stadt Brakel
erfolgte bisher durch den Bezirksausschuss der Kernstadt (BZA). Die Richtlinien
für die Vergabe der Fördermittel nebst Antragsvordruck wurde in der Sitzung des
BZA am 03.12.2010 überarbeitet, beschlossen und in der Sitzung am 10.03.2015
noch einmal bestätigt.
Durch
Ratsbeschluss vom 26.11.2020 wurde die Vergabe der Vereinsfördermittel der
Kernstadt auf den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (WiföA)
übertragen. Auf Grund der Änderung der Zuständigkeit ist die geltende
Vergaberichtlinie redaktionell zu ändern bzw. neu zu fassen.
Den Vereinen ist die
Richtlinie, Antragsfrist und der mögliche Vordruck seit Jahren bekannt und hat
sich in der Anwendung bewährt.
Anlagen:
Fassung Richtlinien BZA
Kernstadt mit Antragsvordruck
Entwurf Richtlinien WiföA
mit Antragsvordruck
Beschlussvorschlag:
Der WiföA beschließt die
Richtlinien zur Vergabe von Vereinsfördermitteln für die Vereine der Kernstadt
Brakel in der vorliegenden Fassung inkl. Antragsvordruck.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Bereitstellung von
Vereinsfördermitteln im Haushalt