Betreff
Alternative zum Annentag 2021
Vorlage
0260/2020-2025
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Pandemie kann das Volksfest Annentag mit ca. 350.000 Besuchern nicht stattfinden. Über eine mögliche coronaschutzkonforme Alternative wurde intensiv recherchiert.

 

Laut der bis zum 08.Juli gültigen Coronaschutzverordnung sind kleinere Volksfeste bis zu 1.000 Personen erst ab dem 27.08.2021 möglich. Andere mögliche Veranstaltungen wie Spezialmärkte (siehe Feierabendmarkt) oder Jahrmärkte (Floh- und Trödelmärkte) spiegeln den Volksfestcharakter leider nicht wieder. Somit entfällt diese Möglichkeit leider ebenfalls. Eine rechtliche Einschätzung seitens des Städte-und Gemeindebundes NRW bestätigt diese Auffassung.

 

Andere Veranstalter wie z.B. die Stadt Paderborn werden einen „Pop-up –Freizeitpark“ erstellen. Hierfür ist jedoch eine Baugenehmigung samt Brandschutzkonzept nötig. Der Kostenaufwand für dieses Vorhaben steht hierbei für mögliche vier Tage in Brakel in keinem Verhältnis.

 

Für den Einzelhandel und der Gastronomie vor Ort ist der Annentag natürlich ein wichtiges finanzielles Event. Zudem sollte auch ein Angebot für Kinder und Familien geschaffen werden.

 

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor vereinzelte Geschäfte wie z.B. Kinderkarussell, Mandelwagen oder Zuckerwatte in einem Rundlauf in der Innenstadt zu verteilen. Zusätzlich kann den Gastronomen vor Ort eine Erweiterung der Außengastronomie angeboten werden.

 


Anlagen:

 

-       möglicher Standplan

 


Meinungsbild:

 

Variante A:

Vereinzelte kirmestypische Geschäfte in einem Rundlauf mit Erweiterung der Gastronomie

 

Variante B:

Erweiterung der Gastronomie

 

Hinweis: Sofern die Coronaschutzverordnung ab dem 09.07.2021 weitere Möglichkeiten eröffnen sollte, könnten diese nur kurzfristig (ohne Meinungsbild des Rates) erfolgen.

 


Finanzierung:

 

Ein Standgeld würde für die Alternative nicht erhoben. Auch die Gastronomen müssten keine zusätzlichen Gebühren für die Erweiterung der Außengastronomie bezahlen. Die Kosten für die Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Strom) würden durch die haushaltsrechtlich genehmigten Budgets abgerechnet.