Sachverhalt:
In
der der Sitzung des Bezirksausschusses Bökendorf am 14.12.2020 wurde für die
Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter folgende Person vorgeschlagen:
Detlef Bargholt, Fulkstraße 12,
Brakel-Bökendorf.
Die
persönlichen Voraussetzungen entsprechend des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG
NRW) zur Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit liegen bei der v.g.
Vorschlagsperson vor. Gem. § 3 Abs. 6 Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Herr
Detlef Bargholt für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter im Stadtbezirk
Bökendorf vorgeschlagen.
Der Bezirksausschuss wählt gem. § 50 Abs. 2
Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 3 Abs. 6 Hauptsatzung der Stadt Brakel den
Bezirksverwaltungsstellenleiter in geheimer Wahl mit der Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die
Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten
Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in
dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei
Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beschlussvorschlag:
Der Bezirksausschuss Bökendorf wählt Herrn Detlef Bargholt zum
Bezirksverwaltungsstellenleiter für den Stadtbezirk Bökendorf.