Sachverhalt:
Die Gemeinden sind gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW verpflichtet ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaß-nahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können.
Dieses Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Finanz-planung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.
Der Betriebsausschuss hat in der Sitzung am 23.11.2020 beschlossen, dass der Arbeitskreis „Stadtstraßen- und Wirtschaftswege“ neu besetzt wird und mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung das gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW erforderliche Straßen- und Wegekonzept aufstellt.
Die Aufstellung des Straßen- und Wegekonzepts ist in der Arbeitskreissitzung am 01.06.2021 erfolgt. Die Niederschrift der Sitzung und das Straßen- und Wegekonzept sind als Anlage beigefügt.
Anlagen:
· Niederschrift der Arbeitskreissitzung am 01.06.2021
· Straßen und Wegekonzept
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass vom Arbeitskreis „Stadtstraßen- und Wirtschaftswege“ am 01.06.2021 gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW aufgestellte Straßen und Wegekonzept. Das Straßen- und Wegekonzept wird Bestandteil der Niederschrift.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Für die gemäß dem Straßen- und Wegekonzept vorgesehenen Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen sind in 2022 und den folgenden Jahren entsprechende Haushaltsmittel vorzuhalten.