Betreff
Aufstellung des Straßen- und Wegekonzepts nach § 8a Abs. 1 KAG NRW
Vorlage
0238/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden sind gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW verpflichtet ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaß-nahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an langfristig notwendigen kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Dieses Straßen- und Wegekonzept ist über den Zeitraum der mittelfristigen Finanz-planung der Gemeinde anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben.

 

Der Betriebsausschuss hat in der Sitzung am 23.11.2020 beschlossen, dass der Arbeitskreis „Stadtstraßen- und Wirtschaftswege“ neu besetzt wird und mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Verwaltung das gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW erforderliche Straßen- und Wegekonzept aufstellt.

 

Die Aufstellung des Straßen- und Wegekonzepts ist in der Arbeitskreissitzung am 01.06.2021 erfolgt. Die Niederschrift der Sitzung und das Straßen- und Wegekonzept sind als Anlage beigefügt.

 


Anlagen:

 

·         Niederschrift der Arbeitskreissitzung am 01.06.2021

·         Straßen und Wegekonzept

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dass vom Arbeitskreis „Stadtstraßen- und Wirtschaftswege“ am 01.06.2021 gem. § 8a Abs. 1 KAG NRW aufgestellte Straßen und Wegekonzept. Das Straßen- und Wegekonzept wird Bestandteil der Niederschrift.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Für die gemäß dem Straßen- und Wegekonzept vorgesehenen Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen sind in 2022 und den folgenden Jahren entsprechende Haushaltsmittel vorzuhalten.