Betreff
Initiierung eines kreisweiten CarSharing-Systems im Kreis Höxter
Vorlage
0235/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2021 haben sich der Kreis Höxter sowie alle zehn kreisangehörigen Städte gemeinsam um eine Förderung im Rahmen des Förderwettbewerbs „Teil.Land NRW - CarSharing in der Fläche“ des Zukunftsnetzes Mobilität NRW erfolgreich beworben. Der Kreis Höxter hat dabei stellvertretend für den Zusammenschluss die Federführung bei der Einreichung der Bewerbung übernommen. Die kreisangehörigen Städte haben ihre personelle Unterstützung und die Begleitung der finanziellen Konzeptionierung im Rahmen der Umsetzung eines kreisweiten CarSharing-Systems zugesagt. In einer interkommunalen Arbeitsgruppe wurde, gemeinsam mit dem Planungsbüro EcoLibro GmbH, folgendes Vorgehen erarbeitet:

 

Ist-Situation:

 

Das ÖPNV-Angebot im Kreis Höxter erreicht bei Weitem nicht jeden Winkel des Kreisgebiets und wenn doch, dann nur unregelmäßig. Es mangelt an alternativen Mobilitätsformen, um eine multimodale Mobilität im Alltag erfahrbar zu machen. In Folge steigen die Kfz-Zulassungszahlen von Jahr zu Jahr stetig an. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Kreis Höxter im vergangenen Jahr im Rahmen des Projekts „Land-Kreis-Gemeinde“ den konzeptionellen Grundstein für ein gemeinsames CarSharing-Angebot gelegt. Pandemiebedingt arbeiten seit März 2020 viele Beschäftigte im Homeoffice, ein großer Teil der früheren Dienstreisen wird durch Videokonferenzen ersetzt. Zwar werden Viele nach Wegfall der Kontaktbeschränkungen wieder vermehrt im Büro arbeiten bzw. an Veranstaltungen in Präsenzform teilnehmen wollen, gleichwohl lassen Umfragen einen deutlichen Rückgang der Arbeits- und Dienstfahrten erwarten, wodurch Fahrzeuge deutlich seltener benötigt und bei Verfügbarkeit eines Sharing-Angebots abgeschafft werden könnten.

 

Erforderliche Maßnahmen zur Zielerreichung:

 

Zur Zielerreichung ist es notwendig, dass der Kreis Höxter sowie die Kommunen im Kreis den Aufbau eines CarSharing-Angebots als Daseinsvorsorge ergänzend und in Kombination mit dem bestehenden ÖPNV beschließen. Damit das Angebot die besonderen Anforderungen des ländlichen Raumes erfüllt, wird es nicht rein stationsbasiert, sondern zusätzlich nach dem Prinzip des sog. „pulsierenden“ CarSharings implementiert und kann so auch für die Pendelwege der Beschäftigten zwischen den Kreiskommunen genutzt werden.

Bis Ende 2021 soll ein Rahmenvertrag mit einer dreijährigen Laufzeit und Verlängerungsoption mit einem CarSharing-Dienstleister unter Berücksichtigung der Clean Vehicle Directive ausgeschrieben werden, aus dem alle Kommunen und der Kreis CarSharing-Fahrzeuge beschaffen und Bestandsfahrzeuge ins CarSharing integrieren können. Dabei wird die Verfügbarkeit von Fördermitteln geprüft und, wenn möglich, beantragt.

 

Alle Kommunen planen für 2022 Haushaltsmittel in Höhe von je 20.000 € für die Einrichtung und den Betrieb eines ersten CarSharing-Angebots mit mindestens zwei durch den Dienstleister bereitzustellenden Fahrzeugen ein. Umsätze, die der Dienstleister mit diesen Fahrzeugen erzielt, reduzieren die tatsächlich entstehenden Kosten.

 

Sofern nicht dringende Gründe (z.B. bei Widerspruch der Leasinggesellschaft) dagegensprechen, werden die für das CarSharing geeigneten Bestands-Pkw ohne Sonderein-/ausbauten der Kommunalverwaltungen in 2022 per Fahrzeugüberlassungsvertrag in das Management des CarSharing-Dienstleisters übergeben, damit dieser sie mit Sharing-Technologie ausstattet, in das Angebot integriert und den BürgerInnen außerhalb der dienstlichen Bedarfszeiten nutzbar macht. Dafür sowie für die höheren Versicherungskosten müssen alle Kommunen für 2022 zusätzlich je Fahrzeug Haushaltsmittel in Höhe von 1.500 € einplanen. Umsätze, die der Dienstleister mit diesen Fahrzeugen erzielt, reduzieren die tatsächlich entstehenden Kosten.

 

Auf die Beschaffung von Neufahrzeugen, die vom dienstlichen Nutzungsprofil für einen Einsatz im CarSharing geeignet sind, sollen die Kommunen zugunsten der Nutzung von Sharing-Fahrzeugen verzichten.

 

Die Kommunen sollen mit Hilfe geeigneter Dienstanweisungen die dienstliche Nutzung privater Pkw auf das dringend notwendige Maß reduzieren und nutzen stattdessen das aufwachsende CarSharing-Angebot. Ziel ist, dass bis 2025 das Angebot stabil und selbst tragend so etabliert sein soll, dass in Ortsteilen mit mehr als 1.000 Einwohnern mindestens ein CarSharing- Fahrzeug stationiert ist und mindestens 3% der Bevölkerung als NutzerIn angemeldet ist. Anzustreben ist zudem, auch Ortsteile mit 500-1.000 Einwohnern mit einer CarSharing-Station auszustatten.

Neben den BürgerInnen werden gemeinsam mit der GfW auch die im Kreisgebiet ansässigen Unternehmen angesprochen und zur Mitnutzung bzw. zur Einbringung ihrer Fahrzeuge oder Fahrzeugbedarfe eingeladen.

 

Um diese Zielsetzungen zu erreichen, wird das CarSharing mit einem gemeinsamen Auftritt (Logo, Name, Homepage, …) im ganzen Kreis einheitlich und intensiv kommuniziert, so dass es der Masse der Bevölkerung bekannt wird. Die Integration der Buchung- und Abrechnung des CarSharing-Angebots in die künftige Fahr-mit-App des nph soll die Durchgängigkeit der unterschiedlichen und sich ergänzenden Mobilitätsangebote verdeutlichen und fördern. Zur Sicherstellung eines möglichst reibungslosen Projektverlaufs wird ein fester Arbeitskreis „CarSharing“ unter Leitung des Kreises mit festen AnsprechpartnerInnen aus jeder Kommune und einem Vertreter des nph eingerichtet.

 

Ziele des Aufbaus eines kreisweiten CarSharing-Angebots:

 

Reduzierung der privaten und gewerblichen Kfz-Bestände, insbesondere der privaten Zweit- und Drittwagen

  durch Reduzierung des Fahrzeugbestandes Verlagerung eines Teils der bisher mit Pkw durchgeführten Fahrten auf den Umweltverbund

  Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowohl für die Produktion als auch die Nutzung von Fahrzeugen

  Schaffung zusätzlicher der Mobilitätsangebote für BürgerInnen, Unternehmen und BesucherInnen, sowie Integration und Vernetzung zur einfachen Nutzbarkeit

  Reduzierung der Mobilitätskosten für BürgerInnen und Unternehmen

  Steigerung der Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftsstandort sowie für BesucherInnen

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat begrüßt und unterstützt das gemeinsame Vorhaben des Kreises Höxter und aller kreisangehörigen Kommunen und beschließt, für das Jahr 2022 entsprechende Haushaltsmittel zur Initiierung und für den Betrieb sowie zur Fahrzeugimplementierung zur Verfügung zu stellen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: