Sachverhalt:
Im Jahr 2021 haben sich der Kreis Höxter sowie alle zehn
kreisangehörigen Städte gemeinsam um eine Förderung im Rahmen des
Förderwettbewerbs „Teil.Land NRW - CarSharing in der Fläche“ des Zukunftsnetzes
Mobilität NRW erfolgreich beworben. Der Kreis Höxter hat dabei stellvertretend
für den Zusammenschluss die Federführung bei der Einreichung der Bewerbung
übernommen. Die kreisangehörigen Städte haben ihre personelle Unterstützung und
die Begleitung der finanziellen Konzeptionierung im Rahmen der Umsetzung eines
kreisweiten CarSharing-Systems zugesagt. In einer interkommunalen Arbeitsgruppe
wurde, gemeinsam mit dem Planungsbüro EcoLibro GmbH, folgendes Vorgehen
erarbeitet:
Ist-Situation:
Das ÖPNV-Angebot im Kreis Höxter erreicht bei Weitem nicht
jeden Winkel des Kreisgebiets und wenn doch, dann nur unregelmäßig. Es mangelt
an alternativen Mobilitätsformen, um eine multimodale Mobilität im Alltag
erfahrbar zu machen. In Folge steigen die Kfz-Zulassungszahlen von Jahr zu Jahr
stetig an. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat der Kreis Höxter im
vergangenen Jahr im Rahmen des Projekts „Land-Kreis-Gemeinde“ den
konzeptionellen Grundstein für ein gemeinsames CarSharing-Angebot gelegt.
Pandemiebedingt arbeiten seit März 2020 viele Beschäftigte im Homeoffice, ein
großer Teil der früheren Dienstreisen wird durch Videokonferenzen ersetzt. Zwar
werden Viele nach Wegfall der Kontaktbeschränkungen wieder vermehrt im Büro
arbeiten bzw. an Veranstaltungen in Präsenzform teilnehmen wollen, gleichwohl lassen
Umfragen einen deutlichen Rückgang der Arbeits- und Dienstfahrten erwarten,
wodurch Fahrzeuge deutlich seltener benötigt und bei Verfügbarkeit eines
Sharing-Angebots abgeschafft werden könnten.
Erforderliche
Maßnahmen zur Zielerreichung:
Zur Zielerreichung ist es notwendig, dass der Kreis
Höxter sowie die Kommunen im Kreis den Aufbau eines CarSharing-Angebots als
Daseinsvorsorge ergänzend und in Kombination mit dem bestehenden ÖPNV
beschließen. Damit das Angebot die besonderen Anforderungen des ländlichen
Raumes erfüllt, wird es nicht rein stationsbasiert, sondern zusätzlich nach dem
Prinzip des sog. „pulsierenden“ CarSharings implementiert und kann so auch für
die Pendelwege der Beschäftigten zwischen den Kreiskommunen genutzt werden.
Bis Ende 2021 soll ein Rahmenvertrag mit einer
dreijährigen Laufzeit und Verlängerungsoption mit einem
CarSharing-Dienstleister unter Berücksichtigung der Clean Vehicle Directive
ausgeschrieben werden, aus dem alle Kommunen und der Kreis CarSharing-Fahrzeuge
beschaffen und Bestandsfahrzeuge ins CarSharing integrieren können. Dabei wird
die Verfügbarkeit von Fördermitteln geprüft und, wenn möglich, beantragt.
Alle Kommunen planen für 2022 Haushaltsmittel in Höhe von
je 20.000 € für die Einrichtung und den Betrieb eines ersten
CarSharing-Angebots mit mindestens zwei durch den Dienstleister
bereitzustellenden Fahrzeugen ein. Umsätze, die der Dienstleister mit diesen
Fahrzeugen erzielt, reduzieren die tatsächlich entstehenden Kosten.
Sofern nicht dringende Gründe (z.B. bei Widerspruch der
Leasinggesellschaft) dagegensprechen, werden die für das CarSharing geeigneten
Bestands-Pkw ohne Sonderein-/ausbauten der Kommunalverwaltungen in 2022 per
Fahrzeugüberlassungsvertrag in das Management des CarSharing-Dienstleisters
übergeben, damit dieser sie mit Sharing-Technologie ausstattet, in das Angebot
integriert und den BürgerInnen außerhalb der dienstlichen Bedarfszeiten nutzbar
macht. Dafür sowie für die höheren Versicherungskosten müssen alle Kommunen für
2022 zusätzlich je Fahrzeug Haushaltsmittel in Höhe von 1.500 € einplanen.
Umsätze, die der Dienstleister mit diesen Fahrzeugen erzielt, reduzieren die
tatsächlich entstehenden Kosten.
Auf die Beschaffung von Neufahrzeugen, die vom
dienstlichen Nutzungsprofil für einen Einsatz im CarSharing geeignet sind,
sollen die Kommunen zugunsten der Nutzung von Sharing-Fahrzeugen verzichten.
Die Kommunen sollen mit Hilfe geeigneter
Dienstanweisungen die dienstliche Nutzung privater Pkw auf das dringend
notwendige Maß reduzieren und nutzen stattdessen das aufwachsende
CarSharing-Angebot. Ziel ist, dass bis 2025 das Angebot stabil und selbst
tragend so etabliert sein soll, dass in Ortsteilen mit mehr als 1.000
Einwohnern mindestens ein CarSharing- Fahrzeug stationiert ist und mindestens
3% der Bevölkerung als NutzerIn angemeldet ist. Anzustreben ist zudem, auch
Ortsteile mit 500-1.000 Einwohnern mit einer CarSharing-Station auszustatten.
Neben den BürgerInnen werden gemeinsam mit der GfW auch
die im Kreisgebiet ansässigen Unternehmen angesprochen und zur Mitnutzung bzw.
zur Einbringung ihrer Fahrzeuge oder Fahrzeugbedarfe eingeladen.
Um diese Zielsetzungen zu erreichen, wird das CarSharing
mit einem gemeinsamen Auftritt (Logo, Name, Homepage, …) im ganzen Kreis
einheitlich und intensiv kommuniziert, so dass es der Masse der Bevölkerung
bekannt wird. Die Integration der Buchung- und Abrechnung des
CarSharing-Angebots in die künftige Fahr-mit-App des nph soll die
Durchgängigkeit der unterschiedlichen und sich ergänzenden Mobilitätsangebote
verdeutlichen und fördern. Zur Sicherstellung eines möglichst reibungslosen
Projektverlaufs wird ein fester Arbeitskreis „CarSharing“ unter Leitung des
Kreises mit festen AnsprechpartnerInnen aus jeder Kommune und einem Vertreter
des nph eingerichtet.
Ziele des Aufbaus
eines kreisweiten CarSharing-Angebots:
Reduzierung der privaten und gewerblichen Kfz-Bestände,
insbesondere der privaten Zweit- und Drittwagen
• durch Reduzierung des Fahrzeugbestandes
Verlagerung eines Teils der bisher mit Pkw durchgeführten Fahrten auf den
Umweltverbund
• Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowohl
für die Produktion als auch die Nutzung von Fahrzeugen
• Schaffung zusätzlicher der Mobilitätsangebote
für BürgerInnen, Unternehmen und BesucherInnen, sowie Integration und Vernetzung
zur einfachen Nutzbarkeit
• Reduzierung der Mobilitätskosten für
BürgerInnen und Unternehmen
• Steigerung der Attraktivität als Wohn- und
Wirtschaftsstandort sowie für BesucherInnen
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Rat begrüßt und unterstützt das gemeinsame Vorhaben des Kreises Höxter und
aller kreisangehörigen Kommunen und beschließt, für das Jahr 2022 entsprechende
Haushaltsmittel zur Initiierung und für den Betrieb sowie zur
Fahrzeugimplementierung zur Verfügung zu stellen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: