Betreff
Beitritt der Stadt Brakel zum Netzwerk Innenstadt NRW
Vorlage
0225/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Das Netzwerk Innenstadt NRW ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden nach §§ 2 und 3 GkG NRW. Es besteht seit dem Jahr 2008 und ist für alle Kommunen des Landes offen.

Derzeit hat das Netzwerk 130 Mitgliedskommunen. Die Geschäftsstelle mit Sitz in Münster steht als Dienstleister für die Steuerung des Netzwerks an der Schnittstelle zwischen den Mitgliedern, dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie allen Kommunen und institutionellen Innenstadtakteuren in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

 

Ziel des Netzwerkes ist die Sicherung und Entwicklung zukunftsfähiger und attraktiver Innenstädte und Ortskerne in Nordrhein-Westfalen. Aufgabe des Netzwerkes ist es daher, den Erfahrungsaustausch der nordrhein-westfälischen Kommunen untereinander zu fördern, Innenstadtakteure zu qualifizieren und sie bei der Entwicklung und Umsetzung lokaler und regionaler Projekte in den Städten und Gemeinden mit vorhandener Fachexpertise zu unterstützen.

Das Netzwerk Innenstadt NRW bündelt die Erfahrungen und das Fachwissen bezogen auf erfolgreiche und weniger erfolgreiche Lösungsansätze im Sinne einer kollegialen Beratung und sorgt für einen Erfahrungsaustausch zwischen den Kommunen. Dieser Austausch geschieht über Veröffentlichungen, Förderberatungen und Dokumentationen sowie verschiedene Veranstaltungsformate, wie Innenstadt-Gespräche mit Politik und Verwaltung oder die jährlich stattfindende Tagung Innenstadt. Dabei werden aktuelle Trends der Innenstadtentwicklung, wie z.B. Inklusion und Stadtentwicklung, Baukultur und Digitalisierung, thematisiert und zusammengestellt. Die so entstandene Plattform für Städte und Gemeinden führt im Ergebnis auch zu einer Kostenreduktion durch die gemeinsame Nutzung vorhandenen Know-hows.

 

Das Netzwerk Innenstadt NRW wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen in seinen Aktivitäten inhaltlich und finanziell unterstützt. Der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW sind Partner der Initiative. Mitglieder des Netzwerks Innenstadt NRW sind zudem der Handelsverband NRW, die Initiative NRW Urban sowie die nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern.

 

Weitere Informationen sowie die Zusatzleistungen einer Mitgliedschaft sind im beigefügten Info-Flyer (Anlage) dargestellt.

 

Die Verwaltung erhofft sich durch den Erfahrungsaustausch sowie die Leistungen des Netzwerkes einen Know-How-Gewinn und Informationszugang auf dem Gebiet der Innenstadt- und Zentrenentwicklung. Insbesondere sind die kommunalen Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf die aktuellen neuen Förderkulissen - z.B. Sofortprogramm Innenstadt NRW, Innenstadtoffensive NRW – sowie Best-Practice-Beispiele in den Bereichen Aufenthaltsqualität und Erlebnischarakter einer Innenstadt von Interesse. Ebenso können „auf kurzem Weg“ individuell und unbürokratisch Erfahrungen und Unterstützungsleistungen des Netzwerkes eingeholt werden.

 

Aufgrund der landesweiten Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, die Beiträge für die Mitgliedsstädte im Netzwerk Innenstadt NRW für die Jahre 2021 bis 2023 auszusetzen (für Brakel 2.000 €/p.a.) und zu 100% durch das Land zu übernehmen.

 

Eine Mitgliedschaft ist für eine Mindestdauer von 3 Jahren zu beantragen. Durch die 100%-Finanzierung des Landes NRW wäre diese Mitgliedschaft somit für die Jahre 2021 – 2023 kostenfrei.

Ob eine Mitgliedschaft darüber hinaus gelten soll, wäre zum Ende der Mindestlaufzeit zu entscheiden.

 


Anlagen:

-       Informationsflyer Netzwerk Innenstadt NRW

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt dem Netzwerk Innenstadt NRW zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Für die Jahre 2021 – 2023: keine Auswirkungen.

Die Mitgliedschaft (Mindestdauer 3 Jahre) für die Jahre 2021 – 2023 ist aufgrund der 100%-igen Förderung des Landes NRW kostenfrei.

 

Bei einer Fortsetzung der Mitgliedschaft (ab 2024) sind ab HH-Plan 2024 ff. 2.000,- € / p.a. zu berücksichtigen.