Betreff
13. Änderung der Hauptsatzung
hier: Öffentliche Bekanntmachungen
Vorlage
0223/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020 in der zurzeit gültigen Fassung ist im § 13 „Öffentliche Bekanntmachungen“ geregelt, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Bekanntmachungen auf der Homepage der Stadt Brakel veröffentlicht werden.

 

In den Lokalteilen der Tageszeitungen „Westfalen-Blatt“ und „Neue Westfälische“ erfolgt ein redaktioneller Hinweis auf die Veröffentlichung.

 

Mit der Fa. Rautenberg Media wird gerade die Herausgabe eines Mitteilungsblatt für die Stadt Brakel erarbeitet, welches dann im 14-tägigen Rhythmus erscheinen wird. Nach derzeitigem Stand kann die erste Ausgabe voraussichtlich am 02.07.2021 erscheinen.

 

Vor diesem Hintergrund ist beabsichtigt, ab diesem Zeitpunkt auf die redaktionellen Hinweise in den Tageszeitungen zu verzichten. Stattdessen würden die kompletten Bekanntmachungen und Informationen in dem neuen Mitteilungsblatt veröffentlicht.

 

An der Veröffentlichung der „Öffentlichen Bekanntmachungen“ auf der Homepage der Stadt soll nichts geändert werden, um die Rechtskraft der Veröffentlichungen nicht zu gefährden.

 

Einhergehend mit der vorgenannten Verfahrensweise ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

 

Der Passus im § 13 Absatz der Hauptsatzung auf den redaktionellen Hinweis in den Tageszeitungen „Westfalen-Blatt“ und „Neue Westfälische“ wird gestrichen.

 

Stattdessen wird ein Verweis auf das neue erscheinende Mitteilungsblatt ergänzt.

 

Der Satzungsentwurf ist als Anlage 1 beigefügt.

 


Anlagen:

 

Entwurf 1. Änderung der Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder den entsprechenden Entwurf der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 27.11.2020 –1. Änderung- als Satzung.

 

Die 1. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Budget 111000.543100 stehen 3.800,- € für die Öffentlichen Bekanntmachungen zur Verfügung. Diese Mittel werden nunmehr für das Mitteilungsblatt benötigt. Der darüberhinausgehende Mittelbedarf wird ebenfalls aus dem Budget 111000.543100 gedeckt.

Für 2022 werden die dann jährlich erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 18.800,- € im Haushalt entsprechend eingeplant.