Betreff
Wahl des Bezirksverwaltungsstellenleiters für den Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen
Vorlage
0181/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Bezirksausschusses Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen am 21.12.2020 wurde für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter folgende Person vorgeschlagen:

 

Michael Dickhausen, Walme 2, 33034 Brakel-Frohnhausen

 

Die persönlichen Voraussetzungen entsprechend des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) zur Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit liegen bei der v.g. Vorschlagsperson vor. Gem. § 3 Abs. 6 Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Herr Michael Steinhage für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter im Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen vorgeschlagen.

 

Der Bezirksausschuss wählt gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 3 Abs. 6 Hauptsatzung der Stadt Brakel den Bezirksverwaltungsstellenleiter in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bezirksausschuss wählt Herrn Michael Dickhausen

zum Bezirksverwaltungsstellenleiter für den Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen.