Sachverhalt:
In der Sitzung des Bezirksausschusses
Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen am 21.12.2020 wurde für die Wahl zum
Bezirksverwaltungsstellenleiter folgende Person vorgeschlagen:
Michael Dickhausen, Walme 2, 33034 Brakel-Frohnhausen
Die persönlichen Voraussetzungen entsprechend des Landesbeamtengesetzes NRW (LBG NRW) zur Berufung in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit liegen bei der v.g. Vorschlagsperson vor. Gem. § 3 Abs. 6 Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Herr Michael Steinhage für die Wahl zum Bezirksverwaltungsstellenleiter im Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen vorgeschlagen.
Der Bezirksausschuss wählt gem. § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW i.V.m. § 3 Abs. 6 Hauptsatzung der Stadt Brakel den Bezirksverwaltungsstellenleiter in geheimer Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beschlussvorschlag:
Der
Bezirksausschuss wählt Herrn Michael Dickhausen
zum Bezirksverwaltungsstellenleiter für den Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen.