Betreff
Antrag der Fraktion "Liste Zukunft" im Rat der Stadt Brakel: Aufhebung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Brakel
Vorlage
0136/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel hat 2008 ein Einzelhandelskonzept als Grundlage für die Bauleitplanung aufgestellt. Unter Punkt 7 werden im Rahmen eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Handlungsempfehlungen für die Entwicklungsbereiche des Brakeler Einzelhandels im zentralen Versorgungsbereich und im Bereich des Fachmarktstandortes Warburger Straße (südlich der Bahnlinie) gegeben. Unter Punkt 7.6. wird die Brakeler Sortimentsliste erläutert (siehe Anlage 1)

 

Das Einzelhandelskonzept trifft keine verbindlichen Aussagen, sondern ist lediglich Teil der Begründung zu diversen Bebauungsplanänderungen im Bereich des Untersuchungsgebietes.

 

Auf der Basis des Einzelhandelskonzeptes wurde der Bebauungsplan Nr. 5 in einer 5. Änderung für den Bereich des Real-Marktes geändert und dieser entsprechend der Empfehlung im Bestand festgesetzt. Die Brakeler Liste wird für den Real-Markt nicht festgesetzt. Der Bebauungsplan setzt für den Real-Markt ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel fest. Der Real-Markt ist dabei grundsätzlich auf seinen Bestand festgeschrieben, dürfte aber bis 800 qm Verkaufsfläche auch nicht-zentrenrelevante Sortimente ersatzweise für bestehende Verkaufsflächen anbieten.

Die textlichen Festsetzungen sind als Anlage 2 beigefügt.

Der Bebauungsplan ist am 18.12.2008 als Satzung beschlossen worden.

 

Eine Änderung der bestehenden Regelungen kann nur im Rahmen eines Änderungsverfahrens durchgeführt werden. Grundlage für dieses Änderungsverfahren müsste wiederum eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sein, wobei sich an den bestehenden Auswirkungen der innenstadtrelevanten Sortimente auf die Innenstadt sich in der Zwischenzeit nichts geändert hat.

 

Die Verwaltung gibt aber zu bedenken, dass eine Änderung der bestehenden Regelungen zum Einzelhandelskonzept bzw. daraus ausfließender Bauleitplanung keinesfalls erfolgen sollte.

Bislang hat dieser Rechtsrahmen (Regelungsgerüst) mit den aus dem Einzelhandelskonzept abgeleiteten Bebauungsplanaufstellungen sachgerecht und rechtssicher funktioniert und ist geeignetes Steuerungsinstrument für Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt Brakel gewesen. Hieraus haben sich also überwiegend positive Auswirkungen und Erfahrungen zum Umgang mit Einzelhandelssortimenten ergeben.

 

Sofern Änderungen durch den anstehenden Betreiberwechsel erforderlich werden sollten, wird darüber zu gegebener Zeit entschieden.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, dem Antrag der Fraktion „Liste Zukunft“ im Rat der Stadt Brakel zur Aufhebung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Brakel nicht stattzugeben. Eine Änderung der bestehenden Regelungen zum Einzelhandelskonzept bzw. zu diesbezüglichen Bebauungsplänen wird nicht erfolgen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: