Sachverhalt:
Die
Stadt Brakel hat 2008 ein Einzelhandelskonzept als Grundlage für die
Bauleitplanung aufgestellt. Unter Punkt 7 werden im Rahmen eines
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes Handlungsempfehlungen für die
Entwicklungsbereiche des Brakeler Einzelhandels im zentralen Versorgungsbereich
und im Bereich des Fachmarktstandortes Warburger Straße (südlich der Bahnlinie)
gegeben. Unter Punkt 7.6. wird die Brakeler Sortimentsliste erläutert (siehe Anlage 1)
Das
Einzelhandelskonzept trifft keine verbindlichen Aussagen, sondern ist lediglich
Teil der Begründung zu diversen Bebauungsplanänderungen im Bereich des
Untersuchungsgebietes.
Auf
der Basis des Einzelhandelskonzeptes wurde der Bebauungsplan Nr. 5 in einer 5.
Änderung für den Bereich des Real-Marktes geändert und dieser entsprechend der
Empfehlung im Bestand festgesetzt. Die Brakeler Liste wird für den Real-Markt
nicht festgesetzt. Der Bebauungsplan setzt für den Real-Markt ein Sondergebiet
für großflächigen Einzelhandel fest. Der Real-Markt ist dabei grundsätzlich auf
seinen Bestand festgeschrieben, dürfte aber bis 800 qm Verkaufsfläche auch
nicht-zentrenrelevante Sortimente ersatzweise für bestehende Verkaufsflächen
anbieten.
Die
textlichen Festsetzungen sind als Anlage
2 beigefügt.
Der
Bebauungsplan ist am 18.12.2008 als Satzung beschlossen worden.
Eine
Änderung der bestehenden Regelungen kann nur im Rahmen eines
Änderungsverfahrens durchgeführt werden. Grundlage für dieses
Änderungsverfahren müsste wiederum eine Fortschreibung des
Einzelhandelskonzeptes sein, wobei sich an den bestehenden Auswirkungen der
innenstadtrelevanten Sortimente auf die Innenstadt sich in der Zwischenzeit
nichts geändert hat.
Die
Verwaltung gibt aber zu bedenken, dass eine Änderung der bestehenden Regelungen
zum Einzelhandelskonzept bzw. daraus ausfließender Bauleitplanung keinesfalls
erfolgen sollte.
Bislang
hat dieser Rechtsrahmen (Regelungsgerüst) mit den aus dem Einzelhandelskonzept
abgeleiteten Bebauungsplanaufstellungen sachgerecht und rechtssicher
funktioniert und ist geeignetes Steuerungsinstrument für
Einzelhandelsansiedlungen in der Stadt Brakel gewesen. Hieraus haben sich also
überwiegend positive Auswirkungen und Erfahrungen zum Umgang mit
Einzelhandelssortimenten ergeben.
Sofern
Änderungen durch den anstehenden Betreiberwechsel erforderlich werden sollten,
wird darüber zu gegebener Zeit entschieden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Rat beschließt, dem Antrag der Fraktion „Liste Zukunft“ im Rat der Stadt Brakel
zur Aufhebung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Brakel nicht stattzugeben.
Eine Änderung der bestehenden Regelungen zum Einzelhandelskonzept bzw. zu
diesbezüglichen Bebauungsplänen wird nicht erfolgen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: