Sachverhalt:
Bislang oblag dem Bezirksausschuss Brakel im Rahmen der ihm zur
Verfügung gestellten Haushaltsmittel die Entscheidung über die Vergabe der
Vereinsfördermittel an die Vereine der Kernstadt. Für die Verteilung der Mittel
hat der Bezirksausschuss Richtlinien über Fördervoraussetzungen erstellt, die
ebenfalls eine Priorisierung der förderfähigen Maßnahmen enthalten.
Entsprechend dieser Förderrichtlinien sollen vorrangig
Jugendfreizeitmaßnahmen (entscheidend ist hier die Anzahl der Übernachtungen),
Anschaffung von Sachmitteln für die Jugendarbeit, Zuschüsse an Vereine mit und
ohne vereinseigene Anlagen sowie die Förderung sozialer und kultureller
Maßnahmen bezuschusst werden.
Eine Doppelförderung (beispielsweise durch Sponsoren oder andere
Fördergeber) wird ausgeschlossen und führt zu einer Rückforderung des
erhaltenen Förderbetrages. Die Anträge der Vereine müssen mit einer
entsprechenden Begründung, Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie Belegen
rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 31. Oktober des laufenden
Kalenderjahres eingereicht werden, die Verteilung der Mittel soll dann
möglichst bis zum 30. November erfolgen. Bereits geförderte Maßnahmen oder
Investitionen werden nicht noch einmal gefördert.
In der konstituierenden Sitzung des Rates am 05. November 2020 wurde
beschlossen, die Aufgaben des Bezirksausschusses Brakel auf den neu gegründeten
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing zu übertragen. Aufgrund
der Reduzierung der Sitzungstermine wurde die erste Sitzung des Ausschusses für
Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing auf den 01.02.2021 terminiert.
Die hohen Corona-Inzidenzzahlen und die Corona-Schutzverordnung (§ 13
Abs. 2 Nr. 3) erforderten allerdings, die anstehenden Sitzungen der
Fachausschüsse abzusagen und unabdingbar zu beratende Tagesordnungspunkte in
die Ratssitzung am 02.02.2021 zu verlegen.
Die Vereinskassen sind durch die aktuelle Situation stark belastet und
dringend auf diese Finanzierungsmittel angewiesen, so dass eine zeitnahe
Entscheidung über die Vergabe der Vereinsfördermittel empfohlen wird. Da die
Entscheidung im vergangenen Jahr nicht mehr erfolgen konnte und eine Übertragung der nicht verbrauchten Fördergelder in das
Folgejahr nicht möglich ist, müssen die Vereinsfördermittel 2020 aus dem
Budget des Haushaltsjahres 2021 als überplanmäßige, aber unerhebliche
Ausgabe gezahlt werden.
Folgende Anträge sind fristgerecht zum 31.10.2020 bei der Stadt Brakel
eingegangen:
Verein/Verwendungszweck |
Gesamtkosten |
Beantragter Zuschuss |
|
|
|
Deutsches
Rotes Kreuz |
18.464,00 € |
5.000,00
€ |
KjG/CU
St. Michael Brakel |
1.956,70 € |
374,70
€ |
Jugendgruppe
DLRG Ortsgruppe Brakel |
518,00 € |
518,00
€ |
Stadtkapelle
Brakel |
7.037,68 € |
861,27
€ |
Karnevalsverein
Brakel Radau |
1.319,43 € |
1.319,43
€ |
Spielvereinigung
Brakel |
2.261,13 € |
2.261,13
€ |
Turnverein
von 1890 Brakel e.V. Inline-Skaterhockey |
26.300,00 € |
3.797,00
€ |
Die Vereine haben Fördermittel in Höhe von insgesamt
14.131,53 € beantragt, die zu Verfügung stehenden Mittel i.H.v. 5.735,57 €
sollten daher nun auf Basis der Vergaberichtlinien auf die einzelnen
Antragsteller verteilt werden.
Anlagen:
- Richtlinien der Stadt Brakel zur Vergabe der Vereinsfördermittel in der Kernstadt Brakel
- Anträge der Vereine zur Vergabe der Vereinsfördermittel 2020
- Auflistung der Förderanträge und Vorschlag über eine Verteilung der Mittel
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem Rat der Stadt Brakel vor, die Vereinsfördergelder 2020 i.H.v. insgesamt 5.753,57 € gemäß den Vergaberichtlinien in der Kernstadt Brakel wie folgt zu verteilen:
1. Deutsches Rotes Kreuz |
1.000,00
€ |
2. KjG/CU St. Michael Brakel |
374,30
€ |
3. Jugendgruppe DLRG Ortsgruppe
Brakel |
518,00
€ |
4. Stadtkapelle Brakel |
861,27
€ |
5. Karnevalsverein Brakel Radau |
1.000,00
€ |
6. Spielvereinigung Brakel |
1.000,00
€ |
7. Turnverein von 1890 Brakel
e.V. Inline-Skaterhockey |
1.000,00
€ |
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Eine Übertragung der nicht verbrauchten
Fördergelder 2020 aus dem Budget 363000.531800 in das Folgejahr ist nicht mehr
möglich, daher müssen die Vereinsfördermittel aus dem Budget des
Haushaltsjahres 2021 als überplanmäßige, aber unerhebliche Ausgabe
gezahlt werden.