Betreff
Beitritt zum Verein "GWÖ Ostwestfalen-Lippe e.V.": Mitgliedschaft der Stadt Brakel
Vorlage
0112/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Stadt Brakel ist im Rahmen des Projektes Gemeinwohl-Region Kreis Höxter durch Aufstellung und Auditierung einer Gemeinwohl-Bilanz als „Gemeinwohlökonomie-Gemeinde“ zertifiziert worden.

 

Über die GWÖ-Bilanzierung sowie den Gesamtprozess ist in der vergangenen Ratssitzung am 26.11.2020 berichtet worden. Zudem erfolgte in der Sitzung die Testatübergabe durch den Bildungsreferenten der Gemeinwohl-Region Kreis Höxter, Herrn Christian Einsiedel.

 

Um den Prozess der GWÖ-Bilanzierung auch formell abzuschließen (Mitgliedschaft in einem GWÖ-Verein) und zugleich die Weiterentwicklung der Gemeinwohl-Ökonomie zu unterstützen, wird der Beitritt zum Verein „Gemeinwohl-Ökonomie Ostwestfalen-Lippe e.V.“ vorgeschlagen. Dieses ist vergleichbar zur GWÖ-Bilanzierung von Unternehmen, bei denen eine Mitgliedschaft ebenfalls fester Bestandteil des Bilanzierungsprozesses ist.

 

Gem. anliegender Satzung dient der Verein dem Zweck, Grundlagen des gemeinwohl-orientierten Wirtschaftssystems zu fördern und die Verfassungswerte der Menschenwürde, Freiheit und Demokratie, Solidarität, soziale Gerechtigkeit und ökologischer Verantwortung umzusetzen. Ziel ist die Förderung der gesamtgesellschaftlichen Gemeinwohlorientierung.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag der Gemeinden (gestaffelt nach Einwohnerzahl für die Stadt Brakel i.H.v. 600,- €) unterstützt dabei die GWÖ-Bewegung sowie den Aufbau und die Weiterentwicklung nötiger Strukturen und Werkzeuge bei der Bilanzierung von Städten und Gemeinden.

 

Die Mitgliedschaft im rechtlich eigenständigen Zweigverein „Gemeinwohl-Ökonomie Ostwestfalen-Lippe e.V.“ umfasst zugleich die Mitgliedschaft im Hauptverein „Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V.“ und verfolgt den gleichen Zweck wie der Hauptverein.

 

 

 

 

 


Anlagen:

-       Vereinssatzung Gemeinwohl-Ökonomie Ostwestfalen-Lippe e.V.

-       Vereinssatzung Gemeinwohl-Ökonomie Deutschland e.V.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Brakel beschließt:

 

  1. Dem Beitritt der Stadt Brakel als Mitglied im Verein „Gemeinwohl-Ökonomie Ostwestfalen-Lippe e.V.“ wird zugestimmt.

 

  1. Der Bürgermeister wird gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW ermächtigt, alle erforderlichen Erklärungen zur Mitgliedschaft abzugeben und die Stadt Brakel in den Gremien des Vereins zu vertreten.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Haushaltsrechtliche Auswirkungen bestehen für die Stadt Brakel in Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages i.H.v. 600,- €.

Erforderliche Haushaltsmittel sind unter Produkt 111000 veranschlagt.