Betreff
Wahl des/der Vorsitzenden und des/der stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage
0106/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Unter Leitung des/der Altersvorsitzenden wählt der Bezirksausschuss gem. § 39 Abs. 4 Nr. 4 GO NRW ohne Aussprache aus den ihm angehörenden Ratsmitgliedern die/den Vorsitzende/n und die/den stellvertretenden Vorsitzende/n.

 

Bei der Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim unter Verwendung von Stimmzetteln abgestimmt.

 

Zwischen Wahlvorschlägen mit gleicher Stimmenzahl findet eine Stichwahl statt. Bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das vom Altersvorsitzenden zu ziehende Los.

Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlages steht (§ 39 Abs. 4 Nr. 4 i.V.m. § 67 Abs. 2 GO NRW).

 

Einer Amtseinführung und Verpflichtung des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden bedarf es nicht.

 


 

 


Beschlussvorschlag:

Der Bezirksausschuss wählt in einem Wahlgang in geheimer Abstimmung Herrn/Frau

 

 

 

…………………………………………….. zum/zur Vorsitzenden und

 

 

 

…………………………………………….. zum/zur stellvertretenden Vorsitzenden.