Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Aussetzung der Beitragserhebung zur OGS
Vorlage
0105/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 über die Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der OGS ab Mitte Dezember (50%) bis zur Aufhebung des Lockdowns in Coronazeiten verwiesen.

 


Anlagen:

Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020

 


Beschlussvorschlag:

Die getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Die Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) ab Mitte Dezember (50%) bis zur Aufhebung des Lockdowns in Coronazeiten aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde oder wird.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Mindereinnahmen von Elternbeiträgen zur Finanzierung der OGS:

 

  • Dezember 2020 (50%): 3.930,29 €
  • ab Januar 2021 bis zur Aufhebung des Lockdowns: mtl. 7.860,58 €