Sachverhalt:
Es wird auf die in
der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020 über die
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der OGS ab
Mitte Dezember (50%) bis zur Aufhebung des Lockdowns in Coronazeiten verwiesen.
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung vom 18.12.2020
Beschlussvorschlag:
Die
getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird entsprechend § 60 Absatz 1 Satz 3 GO
NRW genehmigt:
Die
Stadt Brakel setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzungen für die Inanspruchnahme von Angebote gemäß § 9 SchulG in Verbindung
mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010
„Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) ab
Mitte Dezember (50%) bis zur Aufhebung des Lockdowns in Coronazeiten aus. Dies
geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch
genommen wurde oder wird.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Mindereinnahmen von
Elternbeiträgen zur Finanzierung der OGS:
- Dezember
2020 (50%): 3.930,29 €
- ab
Januar 2021 bis zur Aufhebung des Lockdowns: mtl. 7.860,58 €