Betreff
Erweiterte Handlungsoption zum Sportstättenkonzept 2017 hier: Sportaussenanlage in Siddessen
Vorlage
0093/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 das Sportstättenkonzept 2017 beschlossen und die Umsetzung nach Priorität festgelegt. Entsprechend dem Beschluss sind vorrangig die Neugestaltung der Sportanlage im Schulzentrum Brakel und der Umbau des Kleinspielfeldes im Sportzentrum Pahenwinkel zwischenzeitlich umgesetzt und abgeschlossen worden. Nachrangig wurde der Umbau des Tennenplatzes im Stadtbezirk Siddessen zu einem wettkampffähigen Kunstrasen- oder Rasenplatz ohne Angabe eines Zeitrahmens beschlossen.

 

Der FC Siddessen e.V. hat mit Schreiben vom 02.11.2020 die Notwendigkeit des Umbaus des Tennenplatzes in Siddessen bekundet und um Unterstützung des Vorhabens gebeten. Die Stellungnahme des Vereins sowie die derzeitige Belegung/Auslastung der Sportanlage in Siddessen ist als Anlage beigefügt. Eine nachträgliche Aufnahme der Maßnahme in das Sportstättenkonzept 2017 würde dem Ansinnen des Vereins entsprechen und das Sportstättenkonzept 2017 um diese Handlungsoptionen erweitern. In diesem Zusammenhang seien die Kooperationen als Spielgemeinschaft mit den Vereinen Gehrden, Niesen, Willebadessen, Dringenberg und Herste zu erwähnen und im Kontext zu berücksichtigen.

 

Nach Berechnungen des Vereins beziffern sich die Kosten eines Umbaus auf ca. 450.000 €. Höhere Kosten können auf Grund von nicht absehbaren Notwendigkeiten und Kostensteigerungen nicht ausgeschlossen werden.        

 

Der FC Siddessen e.V. hatte für die Maßnahme auch Fördermittel bei dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ beantragt. Aus Budgetgründen ist dieser Förderantrag aber abgelehnt worden.

 

Eine Förderung der Maßnahme wäre über den „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ möglich. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung in NRW hat im Juli 2020 den Programmaufruf „Auf die Plätze! Fertig! Los zum Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021!“ veröffentlicht. Im Programmjahr 2020 wurden Maßnahmen mit einem Fördersatz von 100 % und im Programmjahr 2021 mit 90 % unterstützt. Der o.g. Programmaufruf enthält den Hinweis, dass „nach dem Eckwertebeschluss der Bundesregierung zum Bundeshaushalt 2021 der „Investitionspakt Sportstättenförderung“ bis 2024 fortgesetzt werden soll“ und Anträge bis zum 30.09.2021 eingereicht werden müssen. Wie hoch der Fördersatz im Programmjahr 2022 sein wird, geht aus dem Programmaufruf noch nicht hervor und bleibt abzuwarten. Da für eine Antragstellung ein Ratsbeschluss benötigt wird, sollte die Veröffentlichung des Programmaufrufs 2022 abgewartet werden. Der Fachbereich 3 wird im Laufe des Jahres 2021 eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten.

 

 


Anlagen:

Schreiben des FC Siddessen e.V. vom 02.11.2020

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Brakel die Aufnahme der Maßnahme „Umbau des wettkampffähigen Tennenplatzes im Stadtbezirke Siddessen mit Kunstrasenbelag“ als erweiterte Handlungsoption in das Sportstättenkonzept 2017 ohne Angabe eines Umsetzungszeitraums zu beschließen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Einstellung von auskömmlichen Haushaltsmitteln in den kommenden Haushaltsjahren ab 2022 für Eigenanteile und eventuell zusätzliche nichtförderfähige Ausstattungs- und Unterhaltungskosten