Sachverhalt:
Der
Kirchplatz um die St. Michaels-Pfarrkirche in Brakel ist zentraler Bestandteil des historischen Stadtkerns von Brakel.
Zusammen mit dem Marktplatz und dem Rathaus zählt er zu den zentralen
fußläufigen Bereichen und Ruhezonen. Für den historischen Stadtkern wurde 2009
ein städtebauliches Handlungskonzept (ISEK) erstellt, in dessen Mittelpunkt die
Aufwertung des zentralen Versorgungsbereiches durch eine neue
Oberflächengestaltung steht. In der Ergänzung des Handlungskonzeptes von 2016
spielt die Instandsetzung des Kirchplatzes eine zentrale Rolle.
Die
geplanten Maßnahmen sollen die hochwertige Platzsituation und Grün-Oase
nachhaltig sichern und langfristig zu deren Erhalt beitragen. Die Maßnahmen
werden als Investition in die Zukunft gesehen, um es den nachfolgenden
Generationen zu erleichtern, dieses hochwertige Ensemble weiter zu erhalten.
Ein
Großteil der Wege aus Kleinbasalt verfügt über Intarsien aus Tudorfer Pflaster,
die einen hohen gestalterischen Wert haben. Diese Intarsien wurden in den
1990er-Jahren mit erheblichem Aufwand instandgesetzt. Die Instandsetzung der Wege,
die in den 90er-Jahren aus Kostengründen nicht saniert werden konnten, ist im
Städtebauförderprogramm 2017 angemeldet worden und wird dort bezuschusst.
Im
Städtebauförderprogramm 2018 wurde die weitere Sanierung des Kirchplatzes in
Absprache mit der Kirchengemeinde zur Förderung angemeldet. So sind u.a. die
Sanierung der denkmalgeschützten Bruchsteinmauer sowie die Anlage einer
Platzsituation vor der Altentagesstätte vorgesehen.
Seit
Ende 2018 liegen Bewilligungsbescheide für die Sanierung des Kirchplatzes vor.
Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 23.06.2020 der Vereinbarung
und zugleich dem Bauerlaubnisvertrag mit der Kirchengemeinde zugestimmt. Diese
Vereinbarung beinhaltet auch die Kostenaufteilung der Maßnahme.
Die
570.000,00 € Gesamtausgaben basieren auf dem Eigenanteil der Katholischen
Pfarrkirche zu Brakel in Höhe von 171.000,00 €. In Gesprächen mit dem
Kirchenvorstand wurde von dort signalisiert, dass man einen maximalen
Eigenanteil von 171.000,00 € (30 %) tragen werde. Da die Stadt gemäß den
Städtebauförderrichtlinien einen Eigenanteil in Höhe von 10 % (57.000,00 €)
tragen muss und ein 60 %iger Zuschuss aus der Städtebauförderung gewährt wird
(342.000,00 €), ergeben sich maximale Gesamtkosten in Höhe von 570.000,00 €.
Mit
Vertretern der Kirchengemeinde wurde nun auf Basis dieses Kostenansatzes eine
Planung erstellt, die im Bauausschuss vorgestellt und gleichzeitig mit der
Denkmalpflege, den kirchlichen Gremien sowie dem Erzbistum abgestimmt werden
soll.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss stimmt der vorgestellten Planung zur denkmalpflegerischen
Instandsetzung des Kirchplatzes im historischen Stadtkern Brakel zu und
beschließt, die Maßnahme entsprechend durchzuführen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Im
Haushaltsplan 2020 ist ein Betrag in Höhe von 20.000,00 € für Planungskosten
vorgesehen.
Im
Haushaltsplanentwurf 2021 werden die Gesamtkosten mit der vereinbarten
Aufteilung veranschlagt.