Betreff
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses
Vorlage
0029/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt der Bürgermeister. Gem. § 57 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wählt der Hauptausschuss einen oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden aus seiner Mitte.

 

Zunächst ist darüber zu entscheiden, ob zukünftig ein oder mehrere Vertreter des Vorsitzenden gewählt werden sollen. In der vergangenen Legislaturperiode wurde ein Vertreter gewählt.

 

Die Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden wird entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss vollzogen. Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen.

 

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Bürgermeister zu ziehende Los.


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt gem. § 57 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW aus seiner Mitte folgendes Ratsmitglied zum/r Vertreter/in des Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses:

 

Herrn/Frau