Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September
2020 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und
Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw.
vorzuschlagen.
Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter
Gem. § 10 der Zweckverbandssatzung des Nahverkehrsverbundes Paderborn/Höxter (nph) entsendet die Stadt Brakel eine/n Vertreter/in und eine/n Verhinderungsvertreter/in in den Beirat, der zur Beratung der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstehers gebildet wurde.
Die Bestellung erfolgt gem. § 113 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW.
Beschlussvorschlag:
Nahverkehrsverbund Paderborn/Höxter
Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 50 Abs. 2 GO NRW folgende/n Vertreter/in und Verhinderungsvertreter/in in den Beirat des Nahverkehrsverbundes Paderborn/Höxter zu bestellen:
Vertreter: Ratsfrau/-herrn
Verhinderungsvertreter: Ratsfrau/-herrn