Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Brakel; hier: Kulturring Brakel e.V.
Vorlage
0012/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September 2020 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw. vorzuschlagen.

 

Kulturring Brakel e.V.

 

Entsprechend § 9 der Satzung des Kulturringes Brakel wird dem Vorstand zur Unterstützung ein Beirat beigeordnet, der aus bis zu 6 Mitgliedern bestehen kann. Der Beirat setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister der Stadt Brakel sowie 2 vom Rat entsandten Vertretern/innen.

Da der Bürgermeister bereits kraft Satzung Mitglied des Beirates ist, bedarf es einer Bestellung von 2 Mitgliedern des Rates. Die Bestellung der Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen erfolgt nach § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Kulturring Brakel e.V.

 

Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 2 Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen in den Beirat des Kulturringes Brakel e.V.:

Ordentliche Mitglieder                                                 Stellvertretende Mitglieder