Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September 2020
sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und
Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw.
vorzuschlagen.
Kulturring
Brakel e.V.
Entsprechend § 9
der Satzung des Kulturringes Brakel wird dem Vorstand zur Unterstützung ein
Beirat beigeordnet, der aus bis zu 6 Mitgliedern bestehen kann. Der Beirat
setzt sich zusammen aus dem Bürgermeister
der Stadt Brakel sowie 2 vom Rat entsandten Vertretern/innen.
Da der Bürgermeister bereits kraft Satzung Mitglied des Beirates ist, bedarf es einer Bestellung von 2 Mitgliedern des Rates. Die Bestellung der Vertreter/innen und Verhinderungsvertreter/innen erfolgt nach § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang.
Beschlussvorschlag:
Kulturring Brakel e.V.
Der Rat der Stadt
Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 2 Vertreter/innen und
Verhinderungsvertreter/innen in den Beirat des Kulturringes Brakel e.V.:
Ordentliche
Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder