Betreff
Bestellung von Vertretern der Stadt Brakel;
hier: Volkshochschul-Zweckverband
Vorlage
0010/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September 2020 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw. vorzuschlagen.

 

Volkshochschul-Zweckverband

 

Entsprechend der Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim entsendet die Stadt Brakel 3 Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Vertreter müssen Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Rat) oder Bedienstete des Verbandsmitgliedes sein.

Sofern zwei oder mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den zu entsendenden Vertretern gehören.

Die Bestellung des Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung der 2 weiteren Ratsmitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

Volkshochschul-Zweckverband

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW:

Bürgermeister Hermann Temme

in die Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim zu bestellen. Verhinderungsvertreter wird der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.

Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang folgende 2 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes

 

Ordentliche Mitglieder                                                 Stellvertretende Mitglieder