hier: Volkshochschul-Zweckverband
Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September
2020 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und
Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw.
vorzuschlagen.
Volkshochschul-Zweckverband
Entsprechend der Satzung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim entsendet die Stadt Brakel 3 Mitglieder in die Verbandsversammlung. Die Vertreter müssen Mitglieder der Vertretungskörperschaft (Rat) oder Bedienstete des Verbandsmitgliedes sein.
Sofern zwei oder mehrere Vertreter zu benennen sind, muss gem. § 113 Abs. 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde zu den zu entsendenden Vertretern gehören.
Die Bestellung des Bürgermeisters erfolgt nach § 50 Abs. 2 durch Mehrheitsbeschluss. Die Bestellung der 2 weiteren Ratsmitglieder erfolgt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Beschlussvorschlag:
Volkshochschul-Zweckverband
Der Rat der Stadt Brakel beschließt
entsprechend § 113 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 2 GO NRW:
Bürgermeister Hermann Temme
in die Verbandsversammlung des Volkshochschul-Zweckverbandes Bad Driburg-Brakel-Nieheim-Steinheim
zu bestellen. Verhinderungsvertreter wird der Allgemeine Vertreter des
Bürgermeisters.
Der Rat der Stadt Brakel wählt gem. § 113
Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in
einem Wahlgang folgende 2 Vertreter und Verhinderungsvertreter in die
Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende
Mitglieder