Betreff
Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
Vorlage
0006/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung in feierlicher Form wird vollzogen, indem sich die Stellvertreter/innen von ihren Plätzen erheben und der Bürgermeister die folgende Verpflichtungsformel vorspricht, die von den Stellvertretern/innen wiederholt wird:

 

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Brakel erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."

 

 

Die Verpflichtung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.