Sachverhalt:
Gem. § 67 Abs. 3
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters
vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung in
feierlicher Form wird vollzogen, indem sich die Stellvertreter/innen von ihren
Plätzen erheben und der Bürgermeister die folgende Verpflichtungsformel
vorspricht, die von den Stellvertretern/innen wiederholt wird:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen
und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Brakel erfüllen werde.
So wahr mir Gott helfe."
Die Verpflichtung kann auch
ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.