Sachverhalt:
Gem. § 67 Abs. 3
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtung in
feierlicher Form wird vollzogen, indem sich die Ratsmitglieder von ihren
Plätzen erheben und der Bürgermeister die folgende Verpflichtung vorspricht,
die von den Ratsmitgliedern wiederholt wird:
"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen
und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die
Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Brakel erfüllen werde.
So wahr mir Gott helfe."
Die Verpflichtung kann auch
ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.