Betreff
Verpflichtung und Einführung der Ratsmitglieder
Vorlage
0004/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung in feierlicher Form wird vollzogen, indem sich die Ratsmitglieder von ihren Plätzen erheben und der Bürgermeister die folgende Verpflichtung vorspricht, die von den Ratsmitgliedern wiederholt wird:

 

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Brakel erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."

 

 

Die Verpflichtung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.