Sachverhalt:
Gem. § 52 Abs. 1
Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine
Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird vom Bürgermeister und einem
vom Rat zu bestellende/n Schriftführer/in unterzeichnet.
Der/Die durch
Mehrheitsbeschluss zu bestellende Schriftführer/in kann ein Ratsmitglied oder
ein/e Bedienstete/r der Gemeindeverwaltung sein. Die Bestellung kann sowohl
jeweils zu Beginn einer Sitzung neu oder für einen bestimmten Zeitraum oder
eine bestimmte Anzahl von Sitzungen erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt gem. § 52 Abs. 1 GO NRW, die Verwaltungsangestellte Regina Werneke zur Schriftführerin zu bestellen. Als deren Vertretung werden die Stadtamtsinspektorin Ulrike Nolte und der Verwaltungsangestellte Andreas Oesselke bestellt.