Betreff
Bestellung eines/r Schriftführers/Schriftführerin für den Rat
Vorlage
0003/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese Niederschrift wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellende/n Schriftführer/in unterzeichnet.

 

Der/Die durch Mehrheitsbeschluss zu bestellende Schriftführer/in kann ein Ratsmitglied oder ein/e Bedienstete/r der Gemeindeverwaltung sein. Die Bestellung kann sowohl jeweils zu Beginn einer Sitzung neu oder für einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl von Sitzungen erfolgen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt gem. § 52 Abs. 1 GO NRW, die Verwaltungsangestellte Regina Werneke zur Schriftführerin zu bestellen. Als deren Vertretung werden die Stadtamtsinspektorin Ulrike Nolte und der Verwaltungsangestellte Andreas Oesselke bestellt.