Betreff
Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters
Vorlage
0002/2020-2025
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. § 65 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) wird der Bürgermeister vom Altersvorsitzenden in der Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.

 

Für den Bürgermeister gelten die Regelungen über die Leistung des Diensteides entsprechend § 61 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG). Der Altersvorsitzende spricht folgende Eidesformel vor, den der Bürgermeister wiederholt:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Anstelle der Worte „Ich schwöre“ können die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.