Anmeldung von einer Projektskizze für die Teilnahme am Projektaufruf 2020
Sachverhalt:
Mit
dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) werden erneut Mittel in
Höhe von 600 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den
Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Der Schwerpunkt lt. dem Programmaufruf
2020 liegt auf Sportstätten, wie z.B. öffentlich genutzt Sportplätze
einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie
Freibäder, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird.
Projekte im Rahmen des Bundesprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert
werden. Der Bund fördert 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten.
Das
Auswahlverfahren für das o.g. Bundesprogramm ist in zwei Phasen untergliedert.
In der Phase 1 ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadtrates beim
Projektträger Jülich bis zum 30.10.2020 über eine sog. Projektskizze online
einzureichen. Ein bis zum 30.10.2020 noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann
bis zum 13.11.2020 nachgereicht werden. Dem zuständigen Landesministerium für
Städtebauförderung (MHKBG NRW) ist die vorgesehene Antragstellung formlos
mitzuteilen.
In
der Phase 2 werden die zu fördernden Kommunen durch den Projektträger
Jülich aufgefordert einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung
ihres Projektes zu stellen.
Die
Stadt Brakel beabsichtigt die Dreifach-Sporthalle „Am Bahndamm“ zu sanieren.
Folgende Arbeiten sind geplant:
·
Einbau einer ballwurfsicheren Akustikdecke,
·
Malerarbeiten Decke und Wände,
·
Sanierung Hallenheizung,
·
Sanierung Hallenlüftung,
·
Regeltechnik,
·
Einbau der LED-Beleuchtung,
·
Einbau Brandmeldeanlage.
Um
die Frist einzuhalten wurde das Projekt bereits für das o.g. Bundesprogramm
angemeldet (Phase 1).
Entsprechend
der bereits erfolgten Planung und einer Förderung von 45 % ist mit folgendem
Eigenanteil zu rechnen:
Bezeichnung |
Zwf.
Ausgaben |
Zuwendung
(45 %) |
Eigenanteil
(55 %) |
Sanierung der Dreifach-Sporthalle „Am
Bahndamm“ |
532.191,80 € |
239.486,31 € |
292.705,49 € |
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Rat erklärt seine Zustimmung, dass die Projektskizze für das o.g. Projekt unter
Einhaltung der Frist bereits eingereicht wurde (Phase 1) und beschließt, bei
Auswahl des o.g. Projektes einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Gewährung
einer Zuwendung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen (Phase 2).
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die
vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 45 %
bereitgehalten.