Betreff
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“;
Anmeldung von einer Projektskizze für die Teilnahme am Projektaufruf 2020
Vorlage
1145/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 (Konjunkturpaket) werden erneut Mittel in Höhe von 600 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur bereitgestellt. Der Schwerpunkt lt. dem Programmaufruf 2020 liegt auf Sportstätten, wie z.B. öffentlich genutzt Sportplätze einschließlich baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, Schwimmhallen sowie Freibäder, da hier ein besonderer Instandsetzungsrückstand gesehen wird. Projekte im Rahmen des Bundesprogramms müssen von den Kommunen mitfinanziert werden. Der Bund fördert 45 % der zuwendungsfähigen Projektkosten.

 

Das Auswahlverfahren für das o.g. Bundesprogramm ist in zwei Phasen untergliedert. In der Phase 1 ist die Projektskizze mit Beschluss des Stadtrates beim Projektträger Jülich bis zum 30.10.2020 über eine sog. Projektskizze online einzureichen. Ein bis zum 30.10.2020 noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann bis zum 13.11.2020 nachgereicht werden. Dem zuständigen Landesministerium für Städtebauförderung (MHKBG NRW) ist die vorgesehene Antragstellung formlos mitzuteilen.

 

In der Phase 2 werden die zu fördernden Kommunen durch den Projektträger Jülich aufgefordert einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen.

 

Die Stadt Brakel beabsichtigt die Dreifach-Sporthalle „Am Bahndamm“ zu sanieren. Folgende Arbeiten sind geplant:

·           Einbau einer ballwurfsicheren Akustikdecke,

·           Malerarbeiten Decke und Wände,

·           Sanierung Hallenheizung,

·           Sanierung Hallenlüftung,

·           Regeltechnik,

·           Einbau der LED-Beleuchtung,

·           Einbau Brandmeldeanlage.

Um die Frist einzuhalten wurde das Projekt bereits für das o.g. Bundesprogramm angemeldet (Phase 1).

 

Entsprechend der bereits erfolgten Planung und einer Förderung von 45 % ist mit folgendem Eigenanteil zu rechnen:

Bezeichnung

Zwf. Ausgaben

Zuwendung (45 %)

Eigenanteil (55 %)

Sanierung der Dreifach-Sporthalle „Am Bahndamm“

532.191,80 €

239.486,31 €

292.705,49 €

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat erklärt seine Zustimmung, dass die Projektskizze für das o.g. Projekt unter Einhaltung der Frist bereits eingereicht wurde (Phase 1) und beschließt, bei Auswahl des o.g. Projektes einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Gewährung einer Zuwendung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu stellen (Phase 2).

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 45 % bereitgehalten.