a. Beratung von Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
b. Offenlegungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung
Sachverhalt:
Das Planverfahren wird seit Ende 2017 -
nach einer zusätzlich erforderlichen Flächennutzungsplanänderung - im sog.
Parallelverfahren betrieben. (Der Offenlegungsbeschluss für die
Flächennutzungsplanänderung ist noch zu ergänzen.)
Die frühzeitigen Beteiligungsschritte haben bereits
stattgefunden.
Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger
öffentlicher Belange als letzter
Schritt vor der formellen Offenlegung (unter
vorheriger Hinzuziehung einer rechtlichen Begleitung) ist kürzlich erfolgt; deren
Auswertung wird hiermit nachgereicht.
a.
Beratung von Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
(Flächennutzungsplanänderung)
Westnetz GmbH
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen,
die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigen oder gefährden,
dürften nicht vorgenommen werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die
Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im
späteren Baugeschehen (bei dieser Planung überwiegend im Bestand) eine Rolle.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme
der Westnetz
GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes am
Rande des Plangebiets zur
Kenntnis.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikationslinien befinden, deren
Belange hinsichtlich Eigentum, ungestörter Nutzung des Netzes sowie
Vermögensinteressen betroffen seien. Es wird davon ausgegangen, dass die
Telekommunikationslinien punktuell gesichert, aber unverändert in ihrer
Trassenlage verbleiben können. Deren Bestand und Betrieb müssten weiterhin
gewährleistet bleiben.
Die Verwaltung schlägt vor, diese
Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die Rücksichtnahme auf die bzw.
Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im späteren Baugeschehen (bei
dieser Planung überwiegend im Bestand) eine Rolle.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH zu Telekommunikationslinien
im Plangebiet zur Kenntnis.
Westfalen Weser Netz GmbH
Diese gibt an, dass sich im Plangebiet
Versorgungsanlagen (Kabel) befinden, die teilweise betriebsbedingt in den
kommenden Jahren erneuert werden müssten. In den Plan sollte ein entsprechender
Standardtext aufgenommen werden, der auf künftige Einwirkungen auf
Versorgungsanlagen durch unzulässige Bepflanzung, Bebauung o.ä. und deren
Beseitigung und ein Zustimmungserfordernis bei der Errichtung (baulicher)
Anlagen sowie den Schutz vorhandener unterirdischer und oberirdischer
Versorgungsleitungen und die Beteiligung des Versorgungsträgers im
Baugenehmigungsverfahren eingeht.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine
Beachtung der Hinweise zum späteren Baugeschehen (bei dieser Planung
überwiegend im Bestand) ist ausreichend, die Aufnahme eines entsprechenden
Standardtextes hierzu in die Flächennutzungsplanänderung nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH zu Versorgungsanlagen im Plangebiet zur
Kenntnis.
(Bebauungsplan)
Westnetz GmbH
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich am Rande des Plangebiets Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen,
die deren ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb beeinträchtigen oder gefährden,
dürften nicht vorgenommen werden.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; die
Rücksichtnahme auf die bzw. Einbeziehung der Versorgungsanlagen spielt erst im
späteren Baugeschehen (bei dieser Planung überwiegend im Bestand) eine Rolle.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme
der Westnetz
GmbH zu Gasleitungen des Versorgungsnetzes am
Rande des Plangebiets zur
Kenntnis.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Es wird darauf
hingewiesen, dass sich im Plangebiet Telekommunikationslinien befinden, deren
Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet bleiben müssten. Bei der
Bauausführung seien Beschädigungen zu vermeiden und der ungehinderte Zugang zu
den Telekommunikationslinien jederzeit zu ermöglichen.
Zudem seien die
Belange der Telekom hinsichtlich Eigentum, ungestörter Nutzung des Netzes sowie
Vermögensinteressen betroffen. Die im Baugebiet befindlichen mit Geh-, Fahr-
und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger
festgesetzten Verkehrsflächen müssten auch zur Erschließung der anliegenden
Grundstücke mit Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung stehen; hierzu
müsse in einem zweiten Schritt auch die entsprechende Eintragung einer
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom im Grundbuch
erfolgen, um Telekommunikationslinien verlegen zu können.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; der Umgang mit vorhandenen und zukünftigen
Telekommunikationslinien im Plangebiet spielt erst im späteren Baugeschehen
eine Rolle, und eine später erforderliche grundbuchliche
Sicherung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten festgesetzten Verkehrsflächen
zu Gunsten der Telekom ist dann im Einzelfall zu beantragen. Diese Aspekte
stehen nach erfolgter Bauleitplanung an, sind aber nicht deren Bestandteil.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH zu Telekommunikationslinien
im Plangebiet sowie einer erforderlichen grundbuchlichen Sicherung der mit Geh-, Fahr- und
Leitungsrechten festgesetzten Verkehrsflächen
zur Kenntnis.
Landwirtschaftskammer NRW
Bisher werde im Bebauungsplanentwurf
darauf hingewiesen, dass mögliche (Geruchs-) Immissionen aus den umliegenden
landwirtschaftlichen Betrieben im Plangebiet hinzunehmen seien. Jedoch seien
auch Geräuschimmissionen durch die umliegenden landwirtschaftlichen Betriebe
ggf. möglich. Dieser Hinweis sollte daher entsprechend angepasst werden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese
Stellungnahme in den Planentwurf einfließen zu lassen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme
der Landwirtschaftskammer NRW zur Erweiterung
des vorhandenen Hinweises zu möglichen (Geruchs-) Immissionen auf
Geräuschimmissionen zur Kenntnis; dieser Hinweis wird im Planentwurf
angepasst.
Westfalen Weser Netz GmbH
Diese gibt an, dass sich im Plangebiet Versorgungsanlagen (Kabel) befinden. Es
wird darum gebeten, diese Anlagen in die Bauleitplanung aufzunehmen. Bei der
Bauausführung seien diverse Sachverhalte zu berücksichtigen
(Mitteilungspflichten bei Erdarbeiten, Ausschluss einer Beschädigung; aus
Sicherheitsgründen Erfordernis einer örtlichen Einweisung; bei Änderungen an
den Versorgungseinrichtungen Notwendigkeit eines Ortstermins, Klärung der
Kostentragungspflichten; keine Überbauung oder Überpflanzung mit Tiefwurzlern
des Schutzstreifens der Leitungen, Abstimmung eventueller Schutzmaßnahmen).
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine
Beachtung der Hinweise zum späteren Baugeschehen (bei dieser Planung überwiegend
im Bestand) ist ausreichend, eine Aufnahme der Anlage in den Bebauungsplan
nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme
der Westfalen
Weser Netz GmbH zu
Versorgungsanlagen im Plangebiet zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Die
im Bebauungsplanentwurf dargestellten artenschutzrechtlichen Anforderungen
sollten als textliche Festsetzungen im Bebauungsplan aufgeführt sein. Sofern
das Ökokonto der Stadt Brakel für das ermittelte Defizit gedeckt sei und die
festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wie beschrieben umgesetzt
würden, bestünden keine Bedenken.
Die Verwaltung
schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine entsprechende
Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Anforderungen im Bebauungsplanentwurf
ist nach Abstimmung mit dem bearbeitenden Umweltbüro und dem Kreis Höxter
bereits erfolgt. Das Ökokonto der Stadt Brakel weist für das ermittelte Defizit eine Deckung
auf. Auch die festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden später
umgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme
des Kreises
Höxter zu artenschutzrechtlichen Anforderungen, zum Ökokonto
und zu den festgesetzten Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Kenntnis.
b.
Offenlegungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel zur öffentlichen Auslegung vorzusehen.