Prioritätenliste
Sachverhalt:
In der Betriebsausschusssitzung vom 04.06.2019 wurde die Förderrichtlinie Wirtschaftswege vorgestellt und abschließend festgestellt, dass u.a. nur der Ausbau vorhandener, bisher nicht oder nicht ausreichend befestigter Wirtschaftswege sowie der Neubau von befestigten Verbindungs- oder Wirtschaftswegen gefördert wird. Eine Förderung von Unterhaltungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen. Ein Neu- bzw. Ausbau von Wirtschaftswegen war zu dem Zeitpunkt nicht geplant.
Im Nachgang dieser Betriebsausschusssitzung war der Presse zu entnehmen, dass z.B. die Stadt Warburg eine Zuwendung aus dem Förderprogramm erhalten hat. Nach Rücksprache mit der Stadt Warburg wurde mitgeteilt, dass dort alle in Frage kommenden Straßen vom Ingenieurbüro Volmer, Warburg, begutachtet und klassifiziert wurden. Im Anschluss wurden für die in Frage kommenden Hauptwirtschaftswege Förderanträge gestellt.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde in der Ratssitzung vom 23.06.2020 mehrheitlich beschlossen, dass die Fördermöglichkeit zur Sanierung der Wirtschaftswege durch die Verwaltung zu prüfen ist.
Daraufhin wurde das Ingenieurbüro Volmer beauftragt für die Stadt Brakel eine Begutachtung und Klassifizierung der Hauptwirtschaftswege vorzunehmen. Auch eine Kostenschätzung wurde durch das Ingenieurbüro abgegeben.
Die Verwaltung schlägt vor, dass für die Modernisierung der unten aufgeführten Hauptwirtschaftswege bei einer geplanten Förderung von 60 % Bewilligungen in folgender Reihenfolge beantragt werden:
Lfd. Nr. |
Verkehrsweg |
Kostenschätzung |
1. |
Charlottenhof,
Gehrden (1. Bauabschnitt) |
95.200,00 € |
2. |
Schießstand,
Beller |
99.000,00 € |
3. |
Charlottenhof,
Gehrden (2. Bauabschnitt) |
69.000,00 € |
4. |
Escherfeld,
Gehrden |
161.500,00 € |
5. |
Modellflughafen,
Hembsen |
228.000,00 € |
6. |
Zum Röhn,
Auenhausen |
127.500,00 € |
7. |
Annenfeld,
Brakel |
234.000,00 € |
8. |
Flechtheimer
Feld, Brakel |
66.500,00 € |
Weitere Informationen zu den jeweiligen Maßnahmen an den o.g. Verkehrswegen werden in der Sitzung bekanntgegeben.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, dass für die o.g. Hauptwirtschaftswege in der o.g. Reihenfolge Förderanträge gestellt werden.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Für die geplanten Maßnahmen werden im jeweiligen Haushaltsjahr ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt.