Betreff
Städtebauförderung: Historischer Stadtkern;
Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2021
Vorlage
1126/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Durch Ablauf des bisherigen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zum Ende des Jahres 2016 wurde am 23.11.2016 durch Ratsbeschluss das aktualisierte ISEK für die Jahre 2017 bis 2019 beschlossen. Enthalten sind hier u.a. die Maßnahmen- und Projektvorschläge, die die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW bilden.

 

Da weiterhin Handlungsbedarf zur Stärkung des Historischen Stadtkerns besteht, wurde die Bezirksregierung Detmold im Februar 2020 gebeten, dass das ISEK – Fortschreibung 2016 – um die Einzelmaßnahme „Barrierefreie Gestaltung der Bahnhofstraße – Anbindung des ÖPNV an den historischen Stadtkern“ ergänzt werden soll. Lt. Rückmeldung der Bezirksregierung Detmold wurde das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW entsprechend informiert und es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Brakel die Einzelmaßnahme für das Städtebauförderprogramm 2021 beantragen kann.

 

Bei einer geplanten Förderung von 60 % ist es vorgesehen eine Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2021 zu beantragen:

Einzelmaßnahme

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendung

Eigenanteil

Verfügungsfonds

25.000,00 €

15.000,00 €

10.000,00 €

Profilierung und Standortaufwertung

100.000,00 €

60.000,00 €

40.000,00 €

Barrierefreie Gestaltung der Bahnhofstraße  - Anbindung des ÖPNV an den historischen Stadtkern

810.000,00 €

486.000,00 €

324.000,00 €

Gesamt

935.000,00 €

561.000,00 €

374.000,00 €

 

 

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, für die nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2021 einen Zuschussantrag zu stellen:

Einzelmaßnahme

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendung

Eigenanteil

Verfügungsfonds

25.000,00 €

15.000,00 €

10.000,00 €

Profilierung und Standortaufwertung

100.000,00 €

60.000,00 €

40.000,00 €

Barrierefreie Gestaltung der Bahnhofstraße  - Anbindung des ÖPNV an den historischen Stadtkern

810.000,00 €

486.000,00 €

324.000,00 €

Gesamt

935.000,00 €

561.000,00 €

374.000,00 €

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % bereitgehalten.