Betreff
Förderung der Dorferneuerung;
a) Fortschreibung der Prioritätenliste
b) Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2021
Vorlage
1125/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) hat die Fördergrundsätze „Dorferneuerung 2021“ veröffentlich. Es zielt auf die nachhaltige und langfristige Sicherung und Entwicklung der dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume ab, wie z.B.

·           die Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches, damit bürgerschaftliches und ehrenamtlichen Engagement Raum findet,

·           die Sicherung der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung,

·           die Behebung städtebaulicher Missstände, die das Ortsbild beeinträchtigen und

·           die Sicherung ortsbildprägender Bausubstanz als Ankerpunkt regionaler Identität.

 

a)        Fortschreibung der Prioritätenliste

Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) wurde durch den Rat der Stadt Brakel am 05.12.2017 eine Prioritätenliste mit Einzelmaßnahmen für das Jahr 2018 beschlossen. Am 18.09.2019 wurde durch den Bauausschuss eine Fortschreibung beschlossen. Daraufhin wurden für folgende Einzelmaßnahmen Fördermittel aus das Programm „Dorferneuerung 2020“ beantragt:

·           Teilsanierung des Dorfgemeinschaftshauses Riesel

·           Erweiterung und Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses Beller

·           Umgestaltung des Dorfplatzes in Auenhausen

·           Umgestaltung des Dorfplatzes in Frohnhausen

 

Außer für die „Umgestaltung des Dorfplatzes in Frohnhausen“ erhält die Stadt Brakel für alle Einzelmaßnahmen einen Zuwendungsbescheid. Die Einzelmaßnahme in Frohnhausen soll weiterhin in der Prioritätenliste verbleiben.

 

Als neue Einzelmaßnahme, die nicht im IKEK aufgeführt war, wird vorgeschlagen, dass die „Sanierung der Bürgerhalle Gehrden“ in die Prioritätenliste (Anlage) aufgenommen wird. In der Sitzung des Bezirksausschusses Gehrden am 20.05.2020 wurde einstimmig beschlossen, dass die Bürgerhalle, aufgrund von umfänglichen Erneuerungen, wie z.B. Dachflächen, Isolierungen, Toilettenanlagen, etc., restauriert werden soll. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an.

 

Des Weiteren soll auch der „Dorfgerechte Umbau des südwestlichen Teilbereiches der Straße „Lange Straße“ in Hembsen“ in die Prioritätenliste aufgenommen werden. Der Kreis Höxter beabsichtigt die Fahrbahndecke der K50 im Bereich von der Ortseinfahrt (aus Brakel kommend) bis zur Straße „Marienlinde“ im Jahr 2020/2021 zu erneuern. Die Baumaßnahme in diesem Straßenbereich sollte genutzt werden, um auch die Gehweganlage und die Grünflächen dorfgerecht umzubauen. Die bisher erfolgte Dorferneuerungsmaßnahmen endeten am Gutshof. Durch den beabsichtigten Umbau würde sich ein einheitliches Bild an der Ortseinfahrt ergeben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, dass für die o.g. drei Einzelmaßnahmen Fördermittel aus dem Programm „Dorferneuerung 2021“ beantragt werden.

 

b)        Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2021

Entsprechende Pläne und Kostenberechnungen wurden für die zwei Einzelmaßnahmen wurden durch Planungsbüros und Architekten erstellt.

 

Für das Programmjahr 2021 werden bei einer geplanten Förderung von 65 % die Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt:

Einzelmaßnahme

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendung (65 %, max. Fördersumme 250.000,00 €)

Eigenanteil (35 %)

Umgestaltung des Dorfplatzes in Frohnhausen

200.640,00 €

130.416,00 €

70.224,00 €

Sanierung der Bürgerhalle Gehrden

400.000,00 €

250.000,00 €

150.000,00 €

Dorfgerechter Umbau des südwestlichen Teilbereiches der Straße „Lange Straße“ in Hembsen

248.000,00 €

161.200,00 €

86.800,00 €

Gesamt

848.640,00 €

541.616,00 €

307.024,00 €

 

 

 


Anlagen:

 

Prioritätenliste

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt

a)         die Prioritätenliste entsprechend der Anlage zu ändern und

b)        für die nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2021 einen Zuschussantrag zu stellen:

Einzelmaßnahme

Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendung (65 %, max. Fördersumme 250.000,00 €)

Eigenanteil (35 %)

Umgestaltung des Dorfplatzes in Frohnhausen

200.640,00 €

130.416,00 €

70.224,00 €

Sanierung der Bürgerhalle Gehrden

400.000,00 €

250.000,00 €

150.000,00 €

Dorfgerechter Umbau des südwestlichen Teilbereiches der Straße „Lange Straße“ in Hembsen

248.000,00 €

161.200,00 €

86.800,00 €

Gesamt

848.640,00 €

541.616,00 €

307.024,00 €

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 65 % bereitgehalten.