Betreff
Beteiligung der Energieservice Westfalen Weser GmbH an der Wärmeservice Paderborn GmbH
Vorlage
1082/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Energieservice Westfalen Weser GmbH (nachfolgend „ESW“) beteiligt. Die ESW ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE. Die ESW strebt zusammen mit der Paderborner Kommunalbetriebe GmbH (nachfolgend „PKB“) die Gründung der Wärmeservice Paderborn GmbH (nachfolgend „WSP“) an.

Die einzelnen Beteiligungsverhältnisse und die Zielstruktur sowie die Verantwortlichkeiten der einzelnen Aufgaben und die Ziele der Kooperation sind zusammenfassend in Anlage 1 dargestellt.

 

Sachverhalt und Begründung

I.                    Hintergrund

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften, der Westfalen Weser Netz GmbH (nachfolgend „WWN“), einem Verteilnetzbetreiber für Strom, Gas und Wasser, der ESW und der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH (nachfolgend „WWB“), die Beteiligungen verwaltet und Dienstleistungen vermittelt, durchgeführt.

II.                  Die Kooperation

 

1.       Beteiligte

Energieservice Westfalen Weser GmbH (ESW)

Die ESW ist als 100%ige Tochter der WWE ein regional verankertes Unternehmen in rein kommunaler Trägerschaft, das in der Region Ostwestfalen-Lippe (OWL) und in Südniedersachsen Energiedienstleistungen erbringt. Dazu zählt vor allem die möglichst klimaeffiziente Versorgung von Immobilien mit Wärme aus Kesselanlagen, Wärmepumpen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen). Zudem hat die ESW in OWL ein dichtes Servicenetz mit einem lokalen Servicecenter in Paderborn. In Paderborn selbst hat die ESW eine Niederlassung und versorgt im Paderborner Raum mehr als 11.000 Privatkunden mit Wärme. Der Schwerpunkt der ESW besteht im Planen, Bauen und Betreiben von kleinen und mittleren dezentralen Energieversorgungsanlagen.

 

ESW betreibt in OWL mehrere Wärmenetze und hat bereits langjährige Erfahrungen mit der energetischen Entwicklung von Quartieren, Konversionsflächen und ehemaligen Kasernen-Standorten, wie beispielsweise in Minden. In Paderborn wurden durch die ESW beispielsweise die Wärmeprojekte „Wilhelmshöhe“ und „Springbach Höfe“ bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung.

 

Paderborner Kommunalbetriebe GmbH (PKB)

Die PKB ist eine kommunale Holding, in der wesentliche Beteiligungen der Stadt Paderborn zur Herstellung eines steuerlichen Querverbundes und zur effektiven Steuerung der Beteiligungen der kommunalen Daseinsfürsorge gebündelt sind. Weiterhin betreibt die PKB PV-Anlagen und im Paderborner Stadtteil Schloss Neuhaus ein Wärmenetz zur Versorgung von vorwiegend kommunalen Liegenschaften. Somit ist die PKB auch ein Sektorenauftraggeber im Sinne des Vergaberechts.

 

Stadtwerke Paderborn GmbH (Stadtwerke PB)

Die Stadtwerke PB sind ein rein kommunales Unternehmen und als 100%ige Tochter der Stadt Paderborn bzw. der PKB in den Sektoren Gas, Strom, Wärme und Wasser tätig. In den letzten Jahren sind die Stadtwerke PB stark gewachsen und versorgen inzwischen mehr als 54.000 Kunden mit Strom, Gas und Wasser, wobei die Belieferung der Kunden mit Wasser als Geschäftsbesorgung für die Wasserwerke Paderborn GmbH erfolgt.

 

ESW und Stadtwerke PB haben bereits im Jahre 2017 eine Kooperation vereinbart, in der die gemeinsame Expertise und die Kundenberatung in Paderborn jeweilige Schwerpunkte bilden. Die Stadtwerke PB sind stark im Vertrieb von den genannten Produkten und die ESW hat einen anlagenorientierten Fokus.

 

2.       Vorhaben

ESW und PKB streben die Gründung der Wärmeservice Paderborn GmbH (WSP) an. Die WSP soll eine Infrastrukturgesellschaft zum Bau und Betrieb einer klimafreundlichen und nachhaltigen Energieversorgung des 18 ha großen Geländes der ehemaligen Alanbrooke-Kaserne in Paderborn sein.

 

Nachhaltige Quartiersentwicklung ist für die Wärme- und Energiewende vor Ort und für die Erfüllung der lokalen Klimaschutzziele von grundlegender Bedeutung. Dies hält das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Paderborn vom November 2016 entsprechend fest. Daher wollen PKB und ESW auf diesem Gebiet in Paderborn eng mit der Stadt Paderborn zusammenarbeiten, um die Stadt bei der Umsetzung ihres Klimaschutzkonzeptes zu unterstützen. Eine Zusammenarbeit der kommunalen Unternehmen im Bereich der Quartiersentwicklung ist nachhaltig effektiv, wenn Synergien gehoben und die bereits kooperierenden regionalen Kräfte und Kompetenzen gebündelt werden. Eine solche Kooperation kann die heimische Wirtschaft unterstützen und fördern, zumal ein Großteil der Wertschöpfung in der Region gehalten werden kann.

Das Gelände der ehemaligen Alanbrooke-Kaserne wurde von der Stadt erworben, um, ein neues urbanes Quartier mit rund 800 Wohneinheiten mit einer ökologisch freundlichen Energieversorgung zu schaffen, welches auch zu dem bereits 2016 verabschiedeten Energie- und Klimaschutzkonzept passt.

 

Um erstens diese Aufgabe schnell umsetzen und die Wertschöpfung in der Region halten zu können sowie um von der Regelung für Sektorenauftraggeber im Vergaberecht Gebrauch machen zu können, wollen PKB und ESW mit der WSP eine gemeinsame Gesellschaft für die energetische Versorgung der Liegenschaften gründen. Beide Partner sollen 50% der Gesellschaftsanteile an der gemeinsamen Infrastrukturgesellschaft halten.

 

In dem neuen Gemeinschaftsunternehmen WSP sollen künftig Wärme und Energie mit modernen, neuen und effizienten Erzeugungsanlagen produziert und den Kunden über die Stadtwerke PB angeboten werden. Zum Einsatz kommen nur klimafreundliche Energieerzeugungsanlagen, die einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Paderborn leisten und auf die zu entwickelnde Fläche abgestimmt sind.

Damit das Klimaschutz-Konzept der Stadt effizient realisiert werden kann, soll ein zentraler Ansatz gemäß der von der Stadt Paderborn beauftragten Vorstudien realisiert werden. Dadurch kann eine nachhaltige und innovative Wärmeversorgung für das neue Quartier Alanbrooke-Kaserne entstehen. Ein dezentraler Ansatz ohne einheitliches Konzept der Wärmeversorgung wäre demnach weniger klimafreundlich und in der Regel weniger effizient.

 

Die Größe des zu entwickelnden Konversionsstandortes Alanbrooke rechtfertigt die Grün-dung einer eigenen Gesellschaft.

 

3.       Aufgabenverteilung

Dabei ist folgende Aufgabenverteilung vorgesehen:

Der ESW obliegen die Planung, der Bau und später der effiziente Betrieb der Anlagen und Netze. Die Erzeugungsanlagen werden von der ESW als Dienstleistung für die WSP und in Absprache mit der PKB projektiert, geplant und errichtet. Die diesbezüglichen Investitionen erfolgen durch die WSP.

 

Des Weiteren ist die Durchführung der technischen Betriebsführung sowie von Optimierungs- und Effizienzsteigerungsmaßnahmen dieser Anlagen als Tätigkeitsfeld der ESW vorgesehen.

 

Die PKB erbringt im Wesentlichen die kaufmännische Betriebsführung.

Die WSP soll mit einem Mindestmaß an Mitarbeitern für den Bau und Betrieb der Energieversorgungsanlagen zuständig sein und die Erzeugungstechnik sowie die Verteilungsleitungen und Hausanschlüsse halten. Die WSP wird versuchen, über die reinen Konversionsflächen hinaus auch die benachbarten Wohnquartiere und Gewerbeeinheiten mit ihren Produkten zu versorgen.

 

Die Stadtwerke PB als lokaler Energieversorger sollen die Wärme an die Kunden vermarkten, d. h. die Produkte der WSP weiter an die Immobilienbesitzer, die Wohnungsgesellschaft Paderborn mbH, die Mieter und andere Kunden verkaufen. Die WSP schließt dazu mit den Stadtwerken PB einen langfristigen Wärmeliefervertrag zur Versorgung des Quartiers Alanbrooke-Kaserne zur Weitervermarktung an die Kunden ab.

 

Die Stadt Paderborn als Eigentümerin des Areals Alanbrooke-Kaserne beauftragt direkt die WSP als gemeinsame Gesellschaft von PKB und ESW mit der Wärmeversorgung des Quartiers. Auf den Aufbau einer flächendeckenden Erdgasversorgung wird verzichtet. Die Verpflichtung zur Abnahme wird durch die Stadt Paderborn für die WSP grundbuchrechtlich gesichert, so dass beim späteren Verkauf der Immobilien und Grundstücke durch die Stadt Paderborn die Verpflichtung zur Nutzung der Wärmeversorgung auf die Erwerber übergeht.

 

 

Die WSP soll möglichst zeitnah im Jahr 2020 die Geschäftstätigkeit aufnehmen. Die WSP bedient mit der Leistungsbereitstellung im Bereich der Wärmeversorgung ein klassisches Feld der Daseinsvorsorge.

 

Die Beteiligung der ESW an der WSP bedarf der vorherigen Zustimmung der Räte der nordrhein-westfälischen Anteilseigner der WWE. Der Aufsichtsrat der WWE hat dem Vorhaben nach entsprechender Vorbefassung durch den Bilanz- und Finanzausschuss sowie durch den Fachbeirat dem Grundsatz nach zugestimmt.

 

Die WWE beabsichtigt vor diesem Hintergrund, eine mittelbare Beteiligung

 

an der noch zu gründenden Wärmeservice Paderborn GmbH (WSP) durch Einzahlung auf das Stammkapital in Höhe von 100.000 € für 50 % der Geschäftsanteile

 

zu erwerben.

 

 


 

III.                Einzelheiten des Vorhabens und Abgleich mit rechtlichen Vorgaben:

Gemäß den nachfolgenden Ausführungen entspricht die oben dargestellte gesellschaftsrechtliche und operative Kooperation dem Gesellschaftszweck der ESW bzw. WWE und erfüllt die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hinsichtlich Gesellschaftsstruktur / Governance und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

 

1.       Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck:

Gegenstand der WWE ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug,  Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom und  Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar in  der Region Westfalen-Weser tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist die WWE an der ESW beteiligt und diese hält weitere Beteiligungen. Unternehmensgegenstand der ESW ist u. a.

 

·         die Erzeugung und der Verkauf von elektrischer-, thermischer- und sonstiger Energien, insgesamt als Nutzenergien bezeichnet, in rationeller und umweltschonender Weise in Kraftwerks- oder sonstigen Energieerzeugungs- und Nutzenergieanlagen sowie

·         der Bau und Betrieb von Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und anderen Nutzenergieerzeugungsanlagen, -verteilungsanlagen, -speicheranlagen- und Energieeinsparanlagen und

·         die Erbringung von Contracting- und Pachtmodellen inklusive Betriebsführungsdienstleistungen und sonstige kommunale Betriebsführungs- und Infrastruktur-dienstleistungen und ferner

·         die Erbringung von Service-, Wartungs- und Instandsetzungsdienstleistungen bei Nutzenergie-
erzeugungsanlagen-, -speicheranlagen und –verteilungsanlagen.

Gesellschaftszweck der WSP wird die Durchführung von Sektorentätigkeiten auf dem Gebiet der kommunalen Wärmeversorgung in Paderborn sein. Eine Beteiligung der ESW an der WSP bewegt sich damit innerhalb des Unternehmensgegenstands der WWE bzw. der ESW.

 

2.       Gesellschaftsstruktur und Governance:

Die WSP erhält die Rechtsform einer GmbH.

Die Gesellschaft soll im Regelfall zwei Geschäftsführer haben, von denen einer unbeschadet der Gesamtverantwortung der Geschäftsführung als technischer Geschäftsführer und der andere als kaufmännischer Geschäftsführer handelt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft stets allein. Die PKB und die ESW haben das Recht, je einen Geschäftsführer zu benennen.

Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit oder mit dreiviertel Mehrheit der abgegeben Stimmen für definierte Rechtsgeschäfte, zum Teil ab definierten Schwellenwerten, vor.

 

Insgesamt ergibt sich aus den obigen Ausführungen, dass Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung auf das Konsensprinzip ausgerichtet sind. Durch diese Regelungen ist auch sichergestellt, dass die kommunalen Gesellschafter der ESW und der PKB einen starken und angemessenen Einfluss auf die Geschäftsführung und die Rechtsgeschäfte der Gesellschaft haben.

 

3.       Wirtschaftlichkeit:

Die zugrundeliegende Wirtschaftlichkeitsbetrachtung geht nach einer Anlaufphase ab dem Jahr 2025 von einem positiven Jahresergebnis aus. Der hier zugrunde gelegte Business Case berücksichtigt in den Jahren 2022 bis 2025 eine sukzessive Zunahme der Hausanschlüsse. Das Quartierskonzept erfordert eine Investition in Höhe von rd. 5,4 Mio. Euro und eine Er-satzinvestition ab dem Jahr 2032 in Höhe von rd. 750 T €. 

 

Die angestrebte Gesamtkapitalrendite nach Steuern ist > 5 %. Im Rahmen der Wirtschaft-lichkeitsbetrachtung wurden auch die aktuellen Fördermöglichkeiten für Wärmenetze – u. a. für erneuerbare Energien – in der oben genannten Investitionssumme berücksichtigt.

 

Die Finanzierung der Anfangsinvestition erfolgt über Fremdkapital bzw. über Gesellschafter-darlehen.

 

4.       Chance / Risiko:

Die Beteiligung der ESW an der WSP stärkt die Partnerschaft der WWE-Gruppe mit dem An-teilseigner Paderborn. Durch die vergaberechtlich optimierte Ausgestaltung der Kooperation ist es möglich, die Belange der Stadt umfassend zu berücksichtigen und die Wertschöpfung in der Region zu halten. Die Komponenten und weitere - über die Kompetenzen von ESW und SWP hinausgehende - Dienstleistungen für den Bau der Energieversorgungsanlagen werden ausgeschrieben. Durch dieses Vorgehen ist es möglich, zeitnah unter Berücksichtigung auch der regionalen Belange das Großprojekt zu realisieren.

 

Die gesellschaftsrechtliche Kooperation ermöglicht zudem das Heben von Kostenvorteilen durch einen noch engeren gemeinsamen Auftritt in der gemeinsamen Gesellschaft WSP mit klarer Rollenverteilung. Es besteht die Chance, dass dieses Konzept noch weitere Ausbaupotentiale erschließt und durch die Verbindung mit einem naheliegenden Fernwärmenetz weitere Potentiale und Wärmesenken erschließbar sind.

Die Risiken und Chancen in Bezug auf den Zugewinn der Betriebsführung für ESW liegen in der auskömmlichen Erbringung der für die Betriebsführung notwendigen technischen Tätigkeiten. Hierzu liegen jedoch langjährige positive Erfahrungen durch ESW vor, in denen sich die ESW als kompetenter Fernwärmenetzbetreiber erwiesen hat. Dieses Know-how in ihrem Kerngeschäft will die ESW nunmehr im Rahmen der Kooperation gewinnbringend einbringen.

 

Die Kooperationspartner ESW und PKB gehen davon aus, dass die Gründung des Gemeinschafts-unternehmens vergabe- und kartellrechtskonform ist. Des Weiteren gehen sie davon aus, dass die anschließende Beauftragung des Gemeinschaftsunternehmens WSP durch die Kooperationspartner genauso wie Auftragsvergaben seitens des Gemeinschaftsunternehmens WSP an die Kooperationspartner dem Ausnahmetatbestand des § 139 GWB unterfallen, so dass Vergaben durch oder an dieses Gemeinschaftsunternehmen vom Vergaberecht befreit sind. Die jeweiligen Auftraggeber werden die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens wie auch die beabsichtigten Auftragsvergaben gem. § 135 Abs. 3 GWB vorab im EU-Amtsblatt veröffentlichen.


 

IV.                Kommunalrechtliche Vorgaben:

Die kommunalrechtlichen Vorgaben der §§ 107, 108 ff. GO NRW, § 53 KrO NRW werden eingehalten.

 

Nach § 108 Abs. 6 S. 1 lit. a) GO NRW, § 53 KrO NRW dürfen Vertreter einer Kommune in einer Gesellschaft, an der Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 25 vom Hundert beteiligt sind, der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft des privaten Rechts nur zustimmen, wenn

 

·         die vorherige Entscheidung des Rates vorliegt,

·         für die Gemeinde selbst die Gründungs- bzw. Beteiligungsvoraussetzungen vorliegen und

·         sowohl die Haftung der sich beteiligenden Gesellschaft als auch die Haftung der Gesellschaft, an der eine Beteiligung erfolgt, durch ihre Rechtsform auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist.

Die Beteiligungsvoraussetzungen für eine Gemeinde sind nach § 108 Abs. 1 S. 1 GO NRW, § 53 KrO NRW:

 

Die Einhaltung der Voraussetzungen nach § 107 Abs. 1 GO NRW bzw. § 107a GO NRW.

 

·         Wahl einer Rechtsform, welche die Haftung der Kommune auf einen bestimmten Betrag begrenzt.

·         Einzahlungsverpflichtung der Gemeinde in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer Leistungsfähigkeit.

·         keine Verpflichtung zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe.

·         angemessener Einfluss, insbesondere in einem Überwachungsorgan und dieser durch vertragliche Ausgestaltung gesichert.

·         Ausrichtung des Unternehmens durch Gesellschaftsvertrag auf den öffentlichen Zweck.

·         Einhaltung der Vorschriften für Aufstellung und Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht.

Diese Vorgaben werden bei der Gründung der WSP eingehalten. Insbesondere die Ausgestaltung des Unternehmensgegenstandes der WSP sichert eine Ausrichtung an den „öffentlichen Zweck“, auf den in § 2 Abs. 3 S. 2 des Gesellschaftsvertrages ausdrücklich Bezug genommen wird. Zweck der Gesellschaft ist nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages ausschließlich die Durchführung von Sektorentätigkeiten auf dem Gebiet der kommunalen Fernwärmeversorgung in Paderborn. 

 

Die Ausgestaltung als GmbH sichert darüber hinaus eine Haftungsbegrenzung sowie angemessene Einflussnahmemöglichkeiten der Gesellschafter. Für die Kommune selbst wären damit die Beteiligungsvoraussetzungen gegeben.

 

Die WSP ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag (§ 2 Abs. 3 S. 1) zudem verpflichtet, die Wirtschaftsgrundsätze des § 109 GO NRW, § 53 KrO NRW einzuhalten. Das Landesgleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird gem. § 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt. Der Gesellschaftsvertrag setzt in § 7 Abs. 1.3 und Abs. 2 sowie in § 12 die Vorgaben des § 108 Abs. 5 GO NRW, § 53 KrO NRW um. Sowohl die Haftung der sich beteiligenden Gesellschaften als auch die Haftung der Gesellschaft, an der eine Beteiligung erfolgt (also der WSP) sind auf einen bestimmten Betrag begrenzt. Die kommunalrechtlichen Vorgaben werden damit eingehalten. 

 

Ein entsprechendes Anzeigeverfahren ist nach § 115 GO NRW durchzuführen. Eine erste Abstimmung mit der Bezirksregierung Detmold als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde nach § 120 Abs. 5 GO NRW hat bereits stattgefunden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage1: Strukturdarstellung

 

Anlage 2: Gesellschaftsvertrag der Wärmeservice Paderborn GmbH

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Beteiligung der Energieservice Westfalen Weser GmbH an der zu gründenden Wärmeservice Paderborn GmbH mit einem Stammkapital von 200.000,- € zu. Der Anteil der Energieservice Westfalen Weser GmbH am Stammkapital beläuft sich auf 50 %.

 

2.       Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

 

3.       Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsleitung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in der Gesellschafterversammlung der Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsleitung der Energieservice Westfalen Weser GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: