Betreff
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Brakel für die Jahre 2020 bis 2025
Vorlage
1022/2014-2020
Aktenzeichen
12.31.12-003
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 3 Abs. 3 des Gesetzes über den Brandschutz die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz in NRW (BHKG) haben die Gemeinden unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

 

Der am 23.06.2015 durch den Rat der Stadt Brakel beschlossene Brandschutzbedarfsplan für die Jahre 2015 bis 2020 wird am 23.06.2020 auslaufen, sodass eine Fortschreibung des Planes für die nächsten fünf Jahre erforderlich ist.

 

Der Entwurf der vorliegenden Fortschreibung wurde durch die Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH in Verbindung mit einer Projektgruppe bestehend aus verantwortlichen Mitarbeitern der Verwaltung und der Feuerwehr erarbeitet.

 

Der Brandschutzbedarfsplan wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.06.2020 durch den Berater Herrn Frank Schmitz, M.Sc. von der Firma LUELF & RINKE Sicherheitsberatung im Detail vorgestellt.

Hier besteht für die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, Rückfragen zur Fortschreibung vom Brandschutzbedarfsplan zu stellen.

 


Anlagen:

siehe Entwurf Brandschutzbedarfsplan Session Net

 

 


Beschlussvorschlag:

Die vorliegende Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Brakel für die Jahre 2020 bis 2025 wird beschlossen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen durch den Investitionsbedarf zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans für die Jahre 2020 bis 2025 können derzeit im Detail nicht beziffert werden.