Betreff
Maßnahmenplan für die Sanierung der Stadthalle in Brakel
Vorlage
1007/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

2016 wurde bei den Prüfungen technischer Anlagen und Sicherheitseinrichtungen in der Stadthalle Brakel durch die Sachverständigen zahlreiche Mängel an den technischen Anlagen festgestellt, die dann bis 2017 beseitigt wurden. Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.04.2016 diese Maßnahmen beraten die Verwaltung beauftragt, für die Stadthalle ein Handlungskonzept für den Zeitraum der nächsten 5 Jahre zu erstellen.

 

In 2017 wurde durch unterschiedlichste Nutzer der Halle auf die Akustikproblematik im Hauptsaal der Stadthalle hingewiesen. Mehrere durchgeführte Maßnahmen im Hauptsaal führten jedoch nicht zu einem durchschlagenden Erfolg, sodass 2018 die Umwandlung der Hallendecke in eine Akustikdecke vorgeschlagen wurde. Diese Umwandlung zieht natürlich einige Maßnahmen nach sich.

 

Mit der Erneuerung der Hallendecke muss auch die Beleuchtung erneuert werden. Diese sollte gleichzeitig auf LED umgestellt werden. Hierfür wurde ein Beleuchtungskonzept erstellt. Mit der Neugestaltung des Hauptsaales sollten auch die beiden Seitensäle hinsichtlich der Gestaltung und Beleuchtung angepasst werden. Mit der Erneuerung der Decken sollen die Kanäle der Lüftungsanlagen erneuert werden. Die Fenster in den Seitensälen sowie die Trennwände zwischen Haupt- und Seitensaal sowie im Seitensaal müssen aufgrund des hohen Verschleißes erneuert werden Das Parkett im rechten Seitensaal ist dringend sanierungsbedürftig. Mit der Umgestaltung der drei Säle müssen dann auch die Decke im Foyer sowie die Beleuchtung erneuert werden, um dann ein einheitliches Bild, aus einem Guss, zu erhalten.

Die Heizungsanlage einschl. der Lüftungsgeräte sollen dann in einem letzten Bauabschnitt saniert werden, wobei ein Anschluss an das Nahwärmenetz am Freibad angestrebt wird.

 

Die Stadthalle Brakel wurde zuletzt 1989 grundlegend saniert. Bisher konnten umfangreiche und kostenintensive Reparaturen vermieden werden, da die Hauswarte mit viel Eigeninitiative die baulichen Anlagen immer wieder repariert und auf den erforderlichen Stand gebracht haben. Teure Investitionen in die Technik und bauliche Substanz erfolgten in den letzten 30 Jahren nicht.

 

Die Verwaltung hat einen Maßnahmenplan für die oben beschriebenen Maßnahmen erarbeitet, dieser ist der Vorlage beigefügt und wird in der Sitzung erläutert. Im Haushaltsplanentwurf für 2020 sind Mittel für die Sanierung des rechten Seitensaales vorgesehen. Der Hausmeister hat hierfür ein Zeitfenster von März bis Ende Mai freigehalten. Diese Maßnahme sollte mit dem Beschluss des Haushaltes umgehend angegangen werden. Die Sanierung des Hauptsaales in 2021, wie es mit der Verpflichtungsermächtigung im Haushalt vorgesehen war, wird aufgrund vermehrter Buchungen in 2021 nicht möglich sein, dafür sollte dann der linke Seitensaal in Angriff genommen werden. Es sollte dann schon heute festgelegt werden, dass der Hauptsaal in 2022 saniert wird, damit zu den großen Veranstaltungen (vor allem das Schützenfest) frühzeitig Überlegungen angestellt werden können.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt den vorliegenden Maßnahmenplan für die Stadthalle Brakel. Dieser soll vorbehaltlich zur Verfügung stehender Mittel im Haushaltsplan umgesetzt werden. Mit den Mitteln im Haushalt 2020 und der Verpflichtungsermächtigung für 2021 sollen die Maßnahmen im rechten und linken Seitensaal umgesetzt werden.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Haushaltsplan für 2020 sind 200.000 € für die Sanierung des rechten Seitensaales vorgesehen. Für 2021 wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 450.000 € vorgesehen.