Sachverhalt:
Der
Betriebsausschuss hat für den Ausbau der Stadtstraßen eine Prioritätenliste
aufgestellt, in der der Ausbau eines Teilstückes des Glashüttenweges vorgesehen
ist. Im Haushaltsplan für 2019 waren Planungskosten, im Haushaltsplanentwurf
für 2020 sind Mittel für den Ausbau vorgesehen.
Der Planungsauftrag
wurde dem Büro Volmer, Warburg, erteilt. Die Planungen werden in der Sitzung
vorgestellt.
Nach Beschluss des
Rates soll mit diesen Planungen Anfang März eine Einwohnerversammlung
durchgeführt werden. Der Bezirksausschuss Bökendorf wird anschließend ebenfalls
die Planung beraten. Die Ergebnisse werden in der Sitzung des Bauausschusses am
25.03.2020 beraten und die Maßnahme abschließend beschlossen.
Mittel stehen im
Haushaltsplanentwurf für 2020 zur Verfügung.
Bei dem Ausbau der
Straße „Glashüttenweg“ handelt es sich um eine Maßnahme, die mit
Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG des Landes NRW abzurechnen ist. Die
Beitragssatzung sieht derzeit eine Kostenteilung von 50 % Stadt und 50 %
Anlieger vor. Die Beitragspflichtigen nach dem KAG NRW sollen zukünftig bei
Straßenbaumaßnahmen mit einer Förderung durch das Land NRW entlastet werden.
Die Förderrichtlinien für die Kostenbeteiligung des Landes werden derzeit
erarbeitet. Entsprechende Fördermittel zur Beitragsentlastung der Anlieger
sollen beim Land beantragt werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss nimmt die Planungen zustimmend zur Kenntnis und schlägt dem Rat
vor, eine Einwohnerversammlung durchzuführen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: