Ergänzung des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK)
Sachverhalt:
Durch Ablauf des bisherigen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zum Ende des Jahres 2016 wurde am 23.11.2016 durch Ratsbeschluss das aktualisierte ISEK für die Jahre 2017 bis 2019 beschlossen. Enthalten sind hier u.a. die Maßnahmen- und Projektvorschläge, die die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW bilden.
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Detmold ist es möglich, dass das ISEK um zwei weitere Maßnahmen für die Jahre 2021 und 2022 ergänzt wird. Im Jahr 2023 ist ein neues ISEK aufzustellen. Das ISEK soll daher um die folgenden Einzelmaßnahmen ergänzt werden:
Einzelmaßnahme |
Umsetzung |
Zuwendungsfähige
Ausgaben |
Zuwendung |
Eigenanteil |
Nr.
7 a: Barrierefreie
Gestaltung der Bahnhofstraße – Anbindung des ÖPNV an den historischen
Stadtkern |
2021 |
850.000,00 € |
510.000,00 € |
340.000,00 € |
Nr.
7 b: Renaturierung
und Erlebbar-machung des Siechen-baches |
2022 |
750.000,00 € |
450.000,00 € |
300.000,00 € |
Gesamt |
1.600.000,00 € |
960.000,00 € |
640.000,00 € |
Anlagen:
· Projektdatenblatt zur Maßnahme Nr. 7 a
· Projektdatenblatt zur Maßnahme Nr. 7 b
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Das ISEK – Fortschreibung 2016 – wird um die beiden Einzelmaßnahmen:
· Barrierefreie Gestaltung der Bahnhofstraße – Anbindung des ÖPNV an den historischen Stadtkern
· Renaturierung und Erlebbarmachung des Siechenbaches
ergänzt.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden nach Bewilligung der Einzelmaßnahmen unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % im jeweiligen Haushalt eingestellt.