Sachverhalt:
Es hat im zurückliegenden Jahr bereits Bauanträge zu
Umbauten/ zur Nutzungsänderung mit Umbauten (Wohnheim, Kindertagesstätte) der
ehem. Finanzfachhochschule in der Kernstadt Brakel, Brunnenallee 69, gegeben,
die bislang der im Zusammenhang bebauten Ortslage zugerechnet worden sind. Das
Einvernehmen zu den Vorhaben ist erteilt worden. Der Kreis Höxter hat nun
Bedenken hinsichtlich der Nutzungsüberschneidungen geäußert, sodass ein
Planerfordernis bestünde.
Da
die Baumaßnahmen/ Nutzungsänderungen im Rahmen der gesamten Nachnutzung dieser
Liegenschaft zu begrüßen sind, wird einer Bebauungsplanaufstellung seitens der
Verwaltung zur weiteren städtebaulichen Entwicklung und Ordnung zugestimmt.
Es
wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im
beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der
Innenentwicklung, hier: Wiedernutzbarmachung/ Nachnutzung
mit gemischten Funktionen), dessen Planinhalte (späterer Auftragnehmer:
Kreis Höxter) als Grundlage für das weitere Verfahren aus den beigefügten
Unterlagen zu entwickeln sein werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Brakel
wird nach Abschluss dieses Verfahrens im Wege der Berichtigung angepasst.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. n.n. in der
Kernstadt Brakel (Bereich der ehem. Fachhochschule für Finanzen)
aufzustellen, um hier eine Wiedernutzbarmachung/
Nachnutzung mit gemischten Funktionen zu ermöglichen.