Sachverhalt:
Es hat eine
Bauvoranfrage zum Neubau
eines Einfamilienhauses im Stadtbezirk Brakel-Bellersen, Blinder Weg n.n., vorgelegen (siehe beigefügte
Unterlagen), die den Geltungsbereich
des dortigen Bebauungsplanes Nr. 2 - 1. Änderung betrifft. Die
Erschließung des Vorhabens ist planerisch bereits gesichert.
Das
Einvernehmen zum Vorhaben ist erteilt worden, auch hinsichtlich einer Befreiung
zur Lage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche auf einer zu diesem
Zwecke nicht mehr benötigten öffentlichen Grünfläche - Sportplatz.
Der
Kreis Höxter hat nun festgestellt, dass die Grundzüge der Planung berührt sind,
was eine Befreiung nach der Rechtssystematik ausschließt. Es bestünde somit ein
Planerfordernis.
Für
diesen städtebaulichen Einzelfall ist seitens der Verwaltung eine innerhalb der
vorhandenen Bebauung gelegene städtebaulich sinnvolle Nachverdichtung zu
begrüßen, auch wenn diese lediglich mit einer Bebauungsplanaufhebung für einen
Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 bewerkstelligt werden kann, die das
geplante Vorhaben ermöglicht und die weitere städtebauliche Entwicklung und
Ordnung gewährleistet. Durch diese Aufhebung wird eine planungsrechtliche
Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) im späteren unbeplanten
Innenbereich herbeigeführt.
Auch
der Bezirksausschuss hat dem Vorhaben unter Hinweis auf mögliche
Lärmbelastungen aus dem Betrieb der Sportanlage sowie der Meinolfushalle
bereits zugestimmt.
Eine
Übernahme der externen Planungsgebühren erfolgt in diesem Falle nicht durch den Bauherrn und Eigentümer,
obwohl dieser fast ausschließlich von der Bauleitplanung profitiert, da man ihm
1988 vertraglich seitens der Stadt Brakel im Zuge eines Grundstückstausches (zu
den dort entstandenen Sport- und Freizeitanlagen) eine Wohnhausbebauung auf dem
Tauschgrundstück im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten in Aussicht gestellt
hat.
Die Planinhalte (späterer Auftragnehmer: Kreis
Höxter) als Grundlage für das weitere Verfahren sind aus den beigefügten
Unterlagen zu entwickeln. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Brakel ist nicht erforderlich.
Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, einen Teilbereich des Bebauungsplanes
Nr. 2 im Stadtbezirk Brakel-Bellersen (Bereich „Blinder Weg
n.n.“) aufzuheben, um hierdurch eine innerörtliche
Nachverdichtung zur Wohnfunktion (ergänzende Wohnbebauung) zu ermöglichen.